Die Kleinbauern-Vereinigung anerkennt das Ziel des Bundesrates, die landwirtschaftlichen Vorgaben zu vereinfachen und den Handlungsspielraum der Betriebe zu vergrössern. Dies darf aber nicht zu einem Abbau von ökologischen und tierwohlbezogenen Leistungen führen. Statt diese gezielt zu unterstützen, schickt der Bundesrat nun jedoch ein Abbaupaket bei Umwelt und Tierwohl in die Vernehmlassung.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) führt aktuell eine Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2026 durch. Die Kleinbauern-Vereinigung bringt sich mit einer Stellungnahme ein (siehe PDF).
Schweizer Qualitätsstrategie beibehalten
Die Kleinbauern-Vereinigung anerkennt das Ziel des Bundesrates, die landwirtschaftlichen Vorgaben zu vereinfachen und den Handlungsspielraum der Betriebe zu vergrössern. Dies darf aber nicht zu einem Abbau von ökologischen und tierwohlbezogenen Leistungen führen.
Die Landwirtschaft hat in den letzten Jahrzehnten bei der Nachhaltigkeit grosse Fortschritte gemacht. So konnten das Tierwohl kontinuierlich verbessert, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert und die ökologischen Ausgleichsflächen ausgebaut werden. Diesen Weg gilt es weiterzugehen, um unsere natürlichen Ressourcen wie sauberes Wasser und fruchtbare Böden für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Diese Qualitätsstrategie hebt die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft von anderen Ländern ab und rechtfertigt die grosszügigen Bundesbeiträge für die Landwirtschaftsbetriebe sowie die vergleichsweise hohen Preise für Schweizer Produkte. Die Kleinbauern-Vereinigung setzt sich dafür ein, dass die Qualität in der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft hochgehalten wird.
Kein Abbau bei ökologischen und tierwohlbezogenen Leistungen
Statt die ökologische und tiergerechte Landwirtschaft gezielt zu unterstützen, schickt der Bundesrat nun jedoch ein Abbaupaket bei Umwelt und Tierwohl in die Vernehmlassung. Dabei wird ausser Acht gelassen, dass Umwelt- und Tierwohlstandards wichtige Wettbewerbsvorteile der Schweizer Landwirtschaft sind und damit Teil der Wertschöpfung. Dort abzubauen, ist zu kurzfristig gedacht. Werden diese Qualitätsstandards geschwächt, geht Vertrauen verloren und langfristig verlieren alle.
Systematische Umweltmonitorings zeigen, dass zentrale Umweltziele nicht erreicht werden – entsprechend braucht es keinen Abbau, sondern eine Stärkung von Umwelt- (und Tierwohl)standards. Boden und Wasser sind Gemeingüter, die im kollektiven Interesse zu schützen sind – auch wenn sie privat bewirtschaftet werden. Werden sie zu wenig geschützt, entstehen externe Kosten, die wiederum die Allgemeinheit zu tragen hat. Verbindliche Vorgaben, die für alle gelten, schaffen Transparenz, Vertrauen und Gerechtigkeit.