Der Nationalrat unterstützt die Erhöhung der Altersgrenze für den Bezug der einmaligen Starthilfe

Zusammen mit Mitunterzeichnenden aus allen Fraktionen hat Kilian Baumann, Nationalrat und Präsident der Kleinbauern-Vereinigung, die Motion 25.3735 zur Anpassung der Starthilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte an die aktuelle Altersstruktur eingereicht. Heute ist der Nationalrat der Empfehlung des Bundesrates gefolgt und hat die Motion angenommen. Nun muss auch der Ständerat der Motion zustimmen.

Strasse neben Acker
Bundesamt für Statistik 2025 – Landwirtschaftliche Strukturerhebung, eigene Darstellung

Ein Viertel der Betriebsleitenden in der Schweiz ist über 60 Jahre alt und wird somit in den kommenden fünf Jahren das Rentenalter erreichen bzw. hat dieses bereits erreicht. Damit entfallen in der Schweiz die Direktzahlungen für die Landwirtschaft. Weitere 32.1 Prozent der Betriebsleitenden sind zwischen 50 und 59 Jahre alt und werden somit ebenfalls in absehbarer Zeit das Rentenalter erreichen. Im Vergleich zu 2000 sind die Betriebsleitenden heute deutlich älter. Für die Kleinbauern-Vereinigung hat der Generatione­nwechsel in der Land­wirtschaft deshalb höchste Priorität und es braucht dringend Massnahmen, um diesen zu fördern. Die Motion zur Anpassung der Starthilfe an die aktuelle Altersstruktur ist eine solche Massnahme.

Anpassung der Starthilfe an die aktuelle Altersstruktur

Der Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke stellt eine grosse finanzielle Herausforderung dar. Deshalb gewährt der Bund Starthilfen in Form von rückzahlbaren, zinslosen Investitionskrediten für Junglandwirtinnen und Junglandwirte – allerdings nur bis zum Alter von 35 Jahren. Gemäss einer kürzlich erschienenen Agroscope-Studie waren die Personen, die zwischen 2004 und 2020 einen Hof übernommen haben, im Durchschnitt jedoch 36.7 Jahre alt. Personen, die einen Hof gründeten, waren im Durchschnitt sogar 42.1 Jahre alt.1

In Anbetracht des stetigen Rückgangs der Bauernbetriebe sowie der Diskrepanz zwischen der Gesetzgebung und dem tatsächlichen Einstiegsalter in die Landwirtschaft, soll die Altersgrenze für den Erhalt der Starthilfe der Realität angepasst werden: Die Altersgrenze zum Bezug des einmaligen zinslosen Darlehens soll künftig bei 40 statt wie bisher bei 35 Jahren liegen.

«Mit der Anhebung der Altersgrenze für den Bezug der Starthilfe soll der Generationenwechsel in der Landwirtschaft erleichtert werden. Zugleich lässt die Erhöhung der Altersgrenze sowohl den Hofabgebenden als auch den Hofabnehmenden genügend Zeit, sich diesen wegweisenden Entscheid wohl zu überlegen.»

Kilian Baumann, Nationalrat und Präsident der Kleinbauern-Vereinigung

Der Schweizerische Bäuerinnen und Landfrauenverband (SBLV) – der ebenfalls eine Erhöhung der Altersgrenze für den Bezug der Starthilfe fordert – begründet dies damit, dass Frauen dazu neigen, später als Betriebsleiterinnen einzusteigen als Männer, weshalb diese Massnahme förderlich für Frauen in der Landwirtschaft ist.2

 

Quellenangaben
1 Zorn, Alexander (2025): The structure of ageing in Swiss agriculture.
2 Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband (2025): Vision Agrarpolitik AP2030+.

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