Anfang Januar endete die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bäuerlichen Bodenrechts (BGBB). In Ihrer Stellungnahme begrüsst die Kleinbauern-Vereinigung die geplanten Anpassungen mehrheitlich, sieht jedoch auch noch Nachbesserungsbedarf.
Mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen ist es aus Sicht der Kleinbauern-Vereinigung mehrheitlich gelungen, das Bäuerliche Bodenrecht (BGBB) an die heutigen Realitäten anzupassen, ohne dessen Grundprinzip, den Schutz der landwirtschaftlichen Flächen vor Spekulation, zu schwächen. Der Kleinbauern-Vereinigung ist es ein grosses Anliegen, dass der Zugang zu Land für ausgebildete Landwirt:innen, welche innerhalb der Familie keinen Betrieb übernehmen können, gefördert wird und neue Formen der Landwirtschaft, wie beispielsweise solidarische Landwirtschaftsinitiativen, Zugang zu Land erhalten.
Forderungen der Kleinbauern-Vereinigung
Folgende vorgesehenen Anpassungen in der Teilrevision des BGBB begrüsst die Kleinbauern-Vereinigung im Besonderen:
- die Stärkung der Position der Ehegatten
- die Erhöhung der Belastungsgrenze landwirtschaftlicher Grundstücke
- die Möglichkeit der Realteilung grosser Gewerbe mit bestehender Infrastruktur für zwei oder mehrere Gewerbe
- die explizite Widerrufsmöglichkeit bei Nichteinhaltung des Selbstbewirtschafterprinzips
- die Klärung und einheitliche Regelung für den Erwerb durch eine AG oder GmbH
Die heutigen rechtlichen Möglichkeiten der GmbH und AG sind eine akzeptable Lösung für kollektive Bewirtschaftungsformen im Rahmen von ausserfamiliären Hofübergaben (solidarische Landwirtschaft). Die Kleinbauern-Vereinigung schlägt zudem vor, die Option der Stiftung als zusätzliche juristische Person unter strengen Rahmenbedingungen zu ermöglichen.
Existenzfähige Höfe als Ganzes erhalten
Die Kleinbauern-Vereinigung setzt sich dafür ein, längerfristig eine vielfältige, resiliente Agrarstruktur und damit landwirtschaftliche Betriebe als Ganzes zu erhalten. In diesem Zusammenhang gibt es im BGBB jedoch zusätzlichen Anpassungsbedarf. Kritisch sieht die Kleinbauern-Vereinigung eine Präzisierung gemäss erläuterndem Bericht, wonach die Eigentümer:innen von grösseren landwirtschaftlichen Gewerben auch künftig landwirtschaftliche Grundstücke im ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich erwerben können, um sich strukturell zu verbessern. Die Kleinbauern-Vereinigung fordert hier eine klare Definition und Eingrenzung des ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich von maximal 10 km Fahrdistanz.
Ausserdem lässt die aktuelle Teilrevision des BGBB aus Sicht der Kleinbauern-Vereinigung immer noch zu viel Spielraum offen bei Ausnahmen vom Realteilungsverbot. Diese führen heute dazu, dass auch viele wirtschaftlich gut funktionierende und bestens ameliorierte Betriebe aufgeteilt werden und das Wohnhaus ausparzelliert wird. Dies läuft dem Zweck des BGBB zuwider, die Struktur der auf nachhaltige Bodenbewirtschaftung ausgerichteten Landwirtschaft zu verbessern und Familienbetriebe zu erhalten. Die Kleinbauern-Vereinigung fordert deshalb in ihrer Stellungnahme strengere Vorgaben.