Neue Verfahren sind auch Gentechnik

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat heute entschieden, neue gentechnische Verfahren dem Gentechnikgesetz zu unterstellen. Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst den Entscheid ausdrücklich und fordert, dass die Schweiz nachzieht.

Der Europäische Gerichtshof hat einen wichtigen ersten Schritt gemacht. Allerdings wird den Ländern sehr viel Freiheit gewährt, was zu Rechtsunsicherheiten führen kann. Ausschlaggebend wird der Entscheid der EU-Kommission sein, der erst im nächsten Jahr erwartet wird. Nichtsdestotrotz freut sich die Kleinbauern-Vereinigung über diesen ersten wichtigen Schritt.

Es gilt nun auch in der Schweiz, die Behörden in die Pflicht zu nehmen und den Druck aufrechtzuerhalten. Wo Gentechnik drin ist, muss auch Gentechnik draufsehen. Die von der Kleinbauern-Vereinigung und der Schweizer Allianz Gentechfrei im März lancierte Petition fordert genau das, was der EuGH heute entschieden hat. «Die Schweiz braucht eine vielfältige Landwirtschaft statt Agrarindustrie – eine verantwortungsvolle Regelung der neuen gentechnischen Verfahren im Rahmen des Gentechnikgesetzes ist deshalb ein Muss», sagt Regina Fuhrer-Wyss, Biobäuerin und Präsidentin der Kleinbauern-Vereinigung. Bis heute haben bereits über 20 000 Personen die Petition unterschrieben.

Die Schweizer Landwirtschaft braucht keine Gentech-Pflanzen. Diese dienen der industriellen Landwirtschaft, die auf grossen Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln setzt. Mit weitreichenden Folgen für die Umwelt: Die Artenvielfalt schwindet, resistente Unkräuter und Schädlinge bedrohen die Ernte und die Bodenfruchtbarkeit leidet. Eine nachhaltige Lebensmittelproduktion verzichtet auf Gentech-Pflanzen und setzt auf einen agrarökologischen Anbau. Anstelle von Laborpflanzen führen standortangepasste Kulturpflanzen, kombiniert mit schonenden Anbaumethoden besser und nachhaltig zum Ziel.

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