Stopfleber-Initiative: Die Kleinbauern-Vereinigung unterstützt griffige Massnahmen bis hin zu einem Import­verbot

Aktuell beschäftigt sich das eidgenössische Parlament mit der Volks­initiative «Ja zum Import­verbot für Stopf­leber (Stopf­leber-Initiative)». Die vorberatende Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des National­rates (WBK-N) hat beschlossen dieser einen indirekten Gegen­entwurf gegen­überstellen. Die Kleinbauern-Vereinigung unterstützt sowohl die Volks­initiative, als auch den indirekten Gegen­entwurf der Kommissions­minderheit.

Symbolbild Gänse
Foto: Yusuf Azad, Icon: Freepik

Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst die neuen Deklarations­pflichten für Import­produkte, die im Juli 2025 in Kraft getreten sind. Damit erhöht der Bund die Transparenz für Konsumierende und ermöglicht informierte Kauf­entscheide.

Gemäss Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) erlässt der Bundesrat für Erzeugnisse, die nach Methoden produziert werden, die in der Schweiz verboten sind, Vorschriften über die Deklaration, er erhöht die Einfuhrzölle oder verbietet den Import. Die Kleinbauern-Vereinigung vertritt die Meinung, dass Deklarations­pflichten dann angewendet werden sollen, wenn bei Tieren Eingriffe ohne die in der Schweiz obligate Schmerz­ausschaltung vorgenommen wurden. Produkte von Tieren, bei denen Methoden angewendet wurden, die gemäss Abschnitt 3 der Tier­schutz­verordnung (SR 455.1) in der Schweiz verboten sind, sollen dagegen gar nicht in die Schweiz gelangen. Das Stopfen von Hühnern, Gänsen und Enten ist in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten, da den Tieren dadurch enormes Leid zugeführt wird. Entsprechend wäre es konsequent, wenn Produkte aus Stopf­mast einem Import­verbot und nicht einer Deklarations­pflicht unter­stellt würden. Der vorliegende indirekte Gegen­entwurf ist für die Kleinbauern-Vereinigung demzufolge nicht befriedigend.

Dennoch ziehen wir den indirekten Gegen­entwurf der Kommissions­minderheit Baumann dem Status Quo vor. Sollte nach fünf Jahren jedoch keine merkliche Reduktion der gewerbs­mässigen Einfuhr von Stopf­leber, Magret und Confit von Enten und Gänsen sowie von Lebens­mitteln mit diesen Produkten nachzuweisen sein, sollen umgehend griffige Massnahmen – bis hin zu einem Import­verbot – getroffen werden. Dabei muss das Kriterium einer «merklichen Reduktion» streng ausgelegt werden: Die gewerbs­mässige Einfuhr soll innert fünf Jahren mindestens um einen Viertel zurückgehen.

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