Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst die Einschränkung von Feuerwerk

Kommende Woche berät der National­rat die Volks­initiative «Für eine Ein­schränkung von Feuer­werk» und den indirekten Gegen­entwurf, den die vor­beratende Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des National­rates (WBK-N) aus­ge­arbeitet hat. Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst die Aus­arbeitung eines griffigen indirekten Gegen­entwurfs, der zu einer substanziellen Reduktion der negativen Aus­wirkungen von Feuerwerk führt.

Feuerwerk
Foto: Alexander Kagan, Icon: Freepik

Die Kleinbauern-Vereinigung ist sich bewusst, dass sich viele Menschen in der Schweiz gerne Feuerwerke ansehen. Allerdings ist das – vor allem unkoordinierte – Abbrennen von Feuerwerk auch mit erheblichen negativen Auswirkungen verbunden, mitunter für die Landwirtschaft:

  • Beim Abbrennen von Feuer­werk entsteht viel Abfall. Ein grosser Teil davon landet auf land­wirt­schaftlichen Nutz­flächen. Die Räumung stellt für Land­wirtinnen und Land­wirte eine Heraus­forderung dar, zumal liegen­ge­bliebener Abfall zu einer Gefahr für Tiere werden kann.
  • Viele land­wirtschaftliche Nutz­tiere sind Flucht­tiere. Die plötzlichen, knallenden Geräusche und grellen Lichter können bei ihnen Stress und Panik­reaktionen aus­lösen. Dabei kommt es zu Verletzungen und Todes­fällen.

Entsprechend begrüsst die Kleinbauern-Vereinigung die Einschränkung von Feuerwerk.

«Die Kleinbauern-Vereinigung erachtet den Gegen­entwurf der Kommissions­minderheit als geeignete Lösung, um die negativen Auswirkungen von Feuerwerk auf die Land­wirtschaft deutlich zu reduzieren, während Menschen, die sich gerne Feuerwerke ansehen, dies weiterhin tun können.»

Kilian Baumann, Nationalrat und Präsident der Kleinbauern-Vereinigung

Gemäss dem Gegen­entwurf der Kommissions­minderheit dürften Feuerwerks­körper der Kategorien F3 und F4 (Feuerwerks­körper, die eine mittlere bis grosse Gefahr darstellen und als besonders lärm­erzeugend wahr­genommen werden) künftig nur noch bei professionellen Feuer­werken an öffentlichen Anlässen abgebrannt werden. Bei der Mehrheits­variante wäre dies nicht der Fall, womit die Situation der un­vorher­gesehenen, unkontrollierten Feuer­werke bestehen bliebe. Die negativen Auswirkungen von Feuer­werk – mitunter für die Land­wirtschaft – würden dadurch kaum reduziert. Der Gegen­entwurf der Kommissions­mehrheit greift für uns deshalb zu kurz.

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