Wahlfreiheit erhalten dank Lebensmittelschutzinitiative

Der Sammelstart der eidgenössischen Volkinitiative «für gentechnikfreie Lebensmittel (Lebensmittelschutz-Initiative)» wurde am 3. September 2024 in Bern lanciert. Die Gentechnik-Lobby setzt massiv Druck auf, um gentechnisch veränderte Pflanzen vereinfacht zuzulassen. Die Initianten fordern klare Koexistenz-Regeln und damit die Wahlfreiheit für Produzent:innen und Konsument:innen sowie eine umfassende Risikoprüfung im Zulassungsverfahren. Das Gentech-Moratorium soll bestehen bleiben, bis diese Regeln in Kraft sind.

© Caroline Krajcir

In der Schweiz gilt seit 2005 ein Moratorium für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft. Davon ausgenommen ist die Wissenschaft.Das nationale Parlament hat das Moratorium bereits viermal verlängert. Bei der letzten Verlängerung gab es dem Bundesrat den Auftrag, eine Regelung für die Prüfung und Zulassung von Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Methoden gezüchtet wurden, per Ende 2025 zu formulieren.

Mit der Initiative soll die Wahlfreiheit für Produzentinnen beim Kauf von Saatgut und für Konsumentinnen beim Produktekauf auch in Zukunft gewährleistet sein, ebenso wie eine umfassende Risikoprüfung bei der Bewilligungsvergabe. Bis zur Umsetzung dieser Forderungen soll das heutige Gentech-Moratorium in Kraft bleiben. Die am 3. September lancierte Lebensmittelschutz-Initiative wird vom Verein Gen Au Rheinau, Schweizer Allianz Gentechfrei, Bio Suisse und zahlreichen weiteren Organisationen aus den Bereichen Landwirtschaft, Konsumentenschutz und Umweltschutz getragen und unterstützt.

Erhalt der genetischen Vielfalt für eine sichere Ernährung

Die Erhaltung der genetischen Vielfalt ist für die Landwirtschaft und die langfristige Versorgungssicherheit fundamental. Die Stabilität unseres Ernährungssystems hängt von den genetischen Ressourcen ab. Eine noch stärkere Konzentration der Saatgutherstellung auf die vier Grosskonzerne, welche auch im Agrochemiebusiness tätig sind und damit eine grossflächige Verwendung einiger weniger, gentechnisch veränderter Pflanzensorten, gefährdet diese Vielfalt. Ausserdem muss sichergestellt werden, dass unbeabsichtigte Freisetzungen verhindert werden, die zu Verunreinigungen von gentechnikfreien Kulturen oder sogar zu unerwünschten Kreuzungen mit anderen Kultur– oder Wildpflanzen führen können. Dies erfordert einen klaren gesetzlichen Rahmen und wirksame Massnahmen, die alle GVO umfassen – auch die neuen genomischen Techniken NGT, um das Ziel des Gentechnikgesetzes, «die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens dauerhaft zu erhalten», zu erreichen.

Wahlfreiheit gewährleisten

Eine der grössten Sorgen der Kleinbauernvereinigung im Falle einer Deregulierung für den NGT ohne Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit der Produkte oder transparente Kennzeichnung, ist die Bedrohung der Wahlfreiheit, sowohl für die Bäuerinnen und Bauern, gentechnikfrei zu produzieren, als auch für die Konsumentinnen und Konsumenten, keine GVOs zu essen.

Ein Inverkehrbringen von GVO wäre zudem problematisch für die biologischen Landwirtschaft, die sich als gentechnikfrei versteht, wenn die Trennung der Warenfluss nicht gewährleistet ist. Ausserdem stammen die meisten der verwendeten Sorten aus konventioneller Züchtung.

Die Versprechen der Grosskonzerne, mithilfe von GVOs den Pestizideinsatz zu reduzieren und den Klimawandel zu bekämpfen, wurden bislang nicht erfüllt. Vielversprechend sind hingegen die finanziellen Gewinne für die multinationalen Konzerne, die Saatgut patentieren lassen und unter anderem die dazugehörigen Pestizide herstellen. Diese Machtkonzentration setzt unsere Ernährungssouveränität aufs Spiel.

Die Kleinbauern-Vereinigung sieht die Zukunft der Landwirtschaft in einem System, das auf Vielfalt setzt und die lokalen Ressourcen schont. Für das Gemeinwohl müssen Ressourcen in die Erforschung ganzheitlicher Ansätze wie Agrarökologie und standortangepasste Pflanzenzüchtung investiert werden. Die Kleinbauern-Vereinigung hat sich stets für eine strenge Regulierung der GVOs inkl. NGT ausgesprochen, um die Wahlfreiheit zu garantieren, und unterstützt deshalb die Lebensmittelschutz-Initiative. 

Strenge Regulierung der Gentechnik Was die Volksinitiative fordert:

  • GVO dürfen erst in Verkehr gebracht werden, wenn die Ausführungsgesetzgebung vorliegt. Dies bedeutet eine Verlängerung des aktuellen Anbau-Moratoriums über den 31.12.2025 hinaus.
  • Mit Gentechnik erzeugte Organismen bleiben dem Gentechnikgesetz unterstellt und durchlaufen ein obligatorisches Bewilligungsverfahren mit Risikoprüfung (Vorsorgeprinzip).
  • Alle Produkte aus Gentechnik unterliegen einer Kennzeichnungspflicht – vom Saatgut bis zum Teller.
  • Die gentechnikfreie Produktion wird geschützt und die Haftung strikt geregelt. Die Kosten dieser Koexistenzmassnahmen tragen die GVO-Anwender.
  • Zusätzlich garantiert die Initiative eine gentechnikfreie Produktion und verlangt die Unterstützung von deren Forschung und Züchtung.
  • GVO-Patente sollen keine Ausirkung auf Pflanzen oder Tiere aus gentechnikfreier Züchtung haben.

 

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