Die Kleinbauern-Vereinigung unterstützt den indirekten Gegenentwurf zur Feuerwerksinitiative

Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst die Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfs zur Feuerwerksinitiative und erachtet die Minderheit Baumann als geeignete Lösung, um die negativen Auswirkungen von Feuerwerk auf Menschen, Tiere und die Umwelt deutlich zu reduzieren, während Menschen, die sich gerne Feuerwerke ansehen, dies weiterhin tun können.

Fluss
Foto: Alexander Kagan, Icon: Freepik

Die Kleinbauern-Vereinigung ist sich bewusst, dass sich viele Menschen in der Schweiz gerne Feuerwerke ansehen. Allerdings ist das – vor allem unkoordinierte – Abbrennen von Feuerwerk auch mit erheblichen negativen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und die Umwelt verbunden:

  • Beim Abbrennen von Feuerwerk entsteht nebst Feinstaub auch viel Abfall. Dieser landet zu einem erheblichen Teil auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Räumung stellt für Landwirtinnen und Landwirte eine Herausforderung dar, zumal liegengebliebener Abfall zu einer Gefahr für Tiere werden kann.
  • Viele Tiere – landwirtschaftliche Nutztiere, aber auch Haus- und Wildtiere – sind Fluchttiere. Die plötzlichen, knallenden Geräusche lösen bei ihnen Stress und Panikreaktionen aus. Dabei kommt es zu Verletzungen und Todesfällen.
  • Die lauten Explosionen von Feuerwerkskörpern belasten nicht zuletzt auch Menschen, etwa durch Schlafstörungen oder andere Stressreaktionen. Zudem kommt es zu Unfällen und Bränden.

Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst deshalb die Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfs zur Feuerwerksinitiative und erachtet die Minderheit Baumann als geeignete Lösung, um die negativen Auswirkungen von Feuerwerk auf Menschen, Tiere und die Umwelt deutlich zu reduzieren, während Menschen, die sich gerne Feuerwerke ansehen, dies weiterhin tun können.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 soll künftig eine Bewilligung durch den Kanton erfordern. Zudem sind die Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ebenso wie diejenigen der Kategorien F3 und F4 einer Ausweispflicht zu unterstellen.

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