Die Kleinbauern-Vereinigung lehnt das Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien ab. Der Bundesrat verschleiert damit bewusst, dass es sich um die Regelung neuer gentechnischer Verfahren handelt. Zudem ist die Kleinbauern-Vereinigung der Ansicht, dass der Nutzen, der Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren für die Schweizer Landwirtschaft bringen könnte, überschätzt wird. Solange sich kein signifikanter Mehrwert zeigt, soll die Schweiz am Qualitätsmerkmal der gentechnikfreien Produktion festhalten.

Das Parlament hat den Bundesrat zusammen mit der Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums bis Ende 2025 beauftragt, einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren auszuarbeiten. In Erfüllung des Auftrags legt der Bundesrat nun den Entwurf des Bundesgesetzes über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien vor.
Die Kleinbauern-Vereinigung fordert, dass die neuen gentechnischen Verfahren im Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich geregelt werden. Weder wissenschaftlich noch rechtlich lässt sich begründen, dass es dafür ein Spezialgesetz braucht. Damit werden nur unnötige Doppelspurigkeiten geschaffen. Zudem sollen die neuen gentechnischen Verfahren korrekt als solche bezeichnet werden.
Die Kleinbauern-Vereinigung ist der Ansicht, dass der Nutzen, der Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren für die Schweizer Landwirtschaft bringen könnte, überschätzt wird. Bisher gibt es keine einzige gentechnisch veränderte Pflanze, die für die Schweizer Landwirtschaft einen Mehrwert bietet. Dagegen zeigen sich die Risiken bereits deutlich. Das Vorsorgeprinzip muss geachtet werden. Solange sich kein signifikanter Mehrwert zeigt – ohne gleichzeitig negative Auswirkungen auf die Umwelt oder Konsumentinnen und Konsumenten zu haben – soll die Schweiz zudem unbedingt an der gentechnikfreien Produktion als Qualitätsmerkmal des Schweizer Agrarstandortes festhalten.
Falls der Anbau von Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren künftig erlaubt wird, muss die gentechnikfreie Produktion und die Wahlfreiheit unbedingt garantiert werden. Die Kleinbauern-Vereinigung ist der Ansicht, dass der aktuelle Erlassentwurf dafür nicht ausreicht. Zudem werden die Kosten dafür deutlich unterschätzt. In jedem Fall ist der Geltungsbereich des Erlassentwurfs auf die Landwirtschaft zu begrenzen. Für die Bereiche Gartenbau und Waldwirtschaft wäre eine Koexistenz-Regelung schlicht nicht umsetzbar.
Des Weiteren muss sichergestellt werden, dass die Zulassung neuer gentechnischer Verfahren nicht dazu führt, dass die vielversprechende Forschung und Förderung der Pflanzenzüchtung vernachlässigt wird.
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