Ab heute müssen Fleisch, Eier und Milch gekennzeichnet werden, wenn sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden. Stopfleber und Froschschenkel sind neu ebenfalls deklarationspflichtig. Damit erhöht der Bund die Transparenz für Konsumierende und ermöglicht informierte Kaufentscheide. Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst die neuen Deklarationspflichten für Importprodukte, sieht aber auch Nachbesserungsbedarf.

Für die Schweizer Landwirtschaft gelten hohe Qualitäts- und Tierschutzanforderungen. So dürfen Tiere beispielsweise nur unter Betäubung kastriert oder enthornt werden. Andere Methoden, wie das Coupieren des Schwanzes oder das Abklemmen der Zähne bei Schweinen sowie das Coupieren des Schnabels bei Hühnern, Gänsen und Enten sind in der Schweiz gänzlich verboten.
Gemäss Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) erlässt der Bundesrat für Erzeugnisse, die nach Methoden produziert werden, die in der Schweiz verboten sind, Vorschriften über die Deklaration, er erhöht die Einfuhrzölle oder verbietet den Import. Per 1. Juli 2025 treten die neuen Deklarationspflichten für tierische Produkte in Kraft, aber auch das Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte.
Importverbot, wenn verbotene Methoden angewendet werden
Für die Kleinbauern-Vereinigung wäre es konsequent, wenn tierische Erzeugnisse, für die Methoden angewendet werden, die gemäss Abschnitt 3 der Tierschutzverordnung (SR 455.1) in der Schweiz verboten sind, grundsätzlich nicht in die Schweiz gelangen. Konkret bedeutet dies, dass der Import verboten würde für Schweinefleisch von Tieren, bei denen das Coupieren des Schwanzes oder das Abklemmen der Zähne erfolgte, für Produkte von Hühnern, Gänsen und Enten aus Stopfmast oder wenn ihnen der Schnabel coupiert wurde und ab 2040 auch für Produkte von Schafen, denen der Schwanz coupiert wurde. Der Import von Froschschenkeln müsste ebenfalls einem Importverbot unterliegen, ausser es kann sichergestellt werden, dass die Frösche unter Betäubung getötet wurden.
Ein Importverbot ist zudem einfacher umzusetzen als eine Deklarationspflicht: Importiert werden dürften künftig nur noch Produkte aus Ländern, die betreffend Haltungsbedingungen und Produktionsmethoden mit der Schweiz gleichwertige Anforderungen kennen. Damit würde die Deklarationspflicht und der Kontrollaufwand bei diesen Produkten entfallen. Dies würde auch zu gleich langen Spiessen zwischen inländischer und ausländischer Landwirtschaft führen.
Deklarationspflicht, wenn schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen werden
Deklarationspflichten sollten nur dann zur Anwendung kommen, wenn Eingriffe ohne die in der Schweiz obligate Schmerzausschaltung erfolgen. Dies gilt für das Kastrieren und das Enthornen, für das die Tiere in der Schweiz betäubt werden müssen. Falls die Deklarationspflicht nicht funktioniert, sollte auch hier auf ein Importverbot zurückgegriffen werden, so wie dies bei der Deklaration von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten nun der Fall ist, nachdem sich gezeigt hat, dass die Deklarationspflicht nicht funktioniert.
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Schafe und Ziegen ebenfalls berücksichtigen
Es entbehrt jeglicher Logik, dass für Schafe und Ziegen keine Vorschriften erlassen wurden. Erzeugnisse von Schafen und Ziegen sind ebenso zu deklarieren, wenn sie von Tieren stammen, die ohne Betäubung enthornt oder kastriert wurden. Ab 2040 ist in der Schweiz zudem das Coupieren der Schwänze von Schafen untersagt, dies ist ebenfalls zu beachten.
Mehrtägige Tiertransporte müssen geregelt werden
Mehrtägige Tiertransporte sind in der Schweiz seit langem verboten. Tiere über Tage oder Wochen auf engstem Raum zu transportieren ist tierquälerisch, begünstigt Krankheiten und Pandemien. Für diese Praxis wäre entsprechend den obigen Ausführungen ein Importverbot zu erlassen.
Pflanzliche Erzeugnisse werden entgegen dem Auftrag des Parlamentes nicht geregelt
Das Parlament hat dem Bundesrat mit der Motion 20.4267 den Auftrag erteilet, die Kundentransparenz bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen zu verbessern. Die Kleinbauern-Vereinigung bedauert, dass der Bundesrat die Regulierung für pflanzliche Erzeugnisse nun gänzlich gestrichen hat. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung war ungeeignet und wurde in der Vernehmlassung entsprechend scharf kritisiert. Wir fordern, dass der Bundesrat für pflanzliche Erzeugnisse, bei denen Pflanzenschutzmitteln zum Einsatz kommen, die in der Schweiz verboten sind, ein Importverbot erlässt.
Vom Parlament geforderte Herkunftsdeklaration wird nicht umgesetzt
Mit der Motion 19.4083 wurde dem Bundesrat der Auftrag erteilt, die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung anzupassen, um Lebensmittel, die im Ausland hergestellt oder zubereitet wurden, mit der eindeutigen Deklaration des Herkunftslandes zu kennzeichnen. Die Kleinbauern-Vereinigung bedauert, dass der Bundesrat diese Herkunftsdeklaration nun gänzlich gestrichen hat. Um die Transparenz für Konsumierende zu erhöhen und einen informierten Kaufentscheid zu ermöglichen, ist die Herkunftsdeklaration essenziell.