Bundesrat will kleine und mittlere Bauernbetriebe benachteiligen

Ob bei den Direktzahlungen, den landwirtschaftlichen Investitionshilfen oder im bäuerlichen Boden- und Erbrecht: Die Betriebsgrösse, berechnet anhand der Standardarbeitskraft (SAK), entscheidet kurz- oder längerfristig über Sein oder Nichtsein eines Betriebs. Nun will der Bundesrat kleine und mittlere Bauernbetriebe mit einer neuen Berechnung der SAK vermehrt von der staatlichen Unterstützung ausschliessen.

Der Bundesrat möchte in Zukunft grössere, spezialisierte Landwirtschaftsbetriebe fördern und plant deshalb im Rahmen  der Agrarpolitik 2014-17 die Berechnung der SAK zuungunsten der kleinen und mittleren Betriebe anzupassen. Als Anpassung an den technischen Fortschritt, wird diese begründet. Dass die SAK aber eine rein bürokratische Grösse ist und wenig mit dem realen Arbeitsaufkommen zu tun hat, spielt dabei keine Rolle.

Auch zahlreiche mittlere Betriebe sind betroffen

Mehr als ein Drittel aller Bauernbetriebe in der Schweiz wären von der geplanten Neuberechnung der SAK betroffen. 4‘782 Betriebe fallen unter 1 SAK und 3‘471 unter 0.75 SAK. Zwischen diesen Werten liegt heute je nach Kanton die Grenze, ab welcher ein Hof als landwirtschaftliches Gewerbe gilt und von verschiedenen rechtlichen Privilegien, u.a. im Erbrecht, profitieren kann. Immerhin soll die Gewerbegrenze neu auf 0.6 SAK gesenkt werden können, dieser Entscheid liegt jedoch bei den Kantonen und wird bereits heute sehr unterschiedlich gehandhabt.
Noch eine wesentlich grössere Anzahl Betriebe hätten mit dieser Neuerung kein Anrecht mehr auf Investitionshilfen (5‘954 Betriebe fallen unter 1.25 SAK und 6‘713 unter 1.5 SAK). Ein Betrieb, welcher nicht mehr investieren kann, wird längerfristig aber nicht weiterexistieren können.

Zusätzliche zu den oben aufgelisteten Betrieben würden 1’400 kleine Betriebe die Berechtigung für Direktzahlungen (Eintrittsschwelle 0.25 SAK) verlieren.

Realen Arbeitsaufwand erfassen

Die Kleinbauern-Vereinigung wehrt sich, unter anderem mit einer Petition, gegen diese geplante Änderung und fordert eine SAK-Berechnung, die dem realen Arbeitsaufwand eines Bauernbetriebs gerecht wird. Heute fehlen in der SAK-Berechnung insbesondere der Aufwand für die Verarbeitung und Direktvermarktung von Hofprodukten sowie der grössere Aufwand für besonders ökologische und tierfreundliche Betriebe. Mit der Änderung würden damit besonders konsumentennahe und innovative Betriebe bestraft. Vor allem aber würde die Schweizer Landwirtschaft an Vielfalt verlieren.

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