In der Sommersession hat das Parlament gleich zwei Vorlagen angenommen, die den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor Pestiziden erheblich schwächen. Künftig soll die Schweiz Pestizidzulassungen aus der EU weitgehend automatisch übernehmen. Eigene Schutzbestimmungen lassen sich nur noch eingeschränkt durchsetzen. Mit der überwiesenen Motion Müller Leo werden diese im Bereich des Gewässerschutzes auch gleich noch abgebaut.

Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst grundsätzlich eine engere Einbindung der Schweiz in das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel der Europäischen Union. Die mit der parlamentarischen Initiative Bregy vorgeschlagene Lösung ist dafür aber der falsche Ansatz. Entscheide würden von der EU übernommen, ohne Einsicht in die dafür relevanten Unterlagen und ohne diese auf die spezifischen klimatischen, topografischen und agronomischen Gegebenheiten der Schweiz anwenden zu können. Dadurch wäre es unmöglich, in der Schweiz die bestehenden hohen Qualitätsstandards und den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt zu erhalten. Dass diese mit der Motion Müller Leo auch gleich noch gesenkt werden, ist unerhört.
Besonders problematisch ist der Umgang mit Notfallzulassungen: Diese ursprünglich für Ausnahmesituationen vorgesehenen Bewilligungen sollen ebenfalls automatisch übernommen werden – ohne dass sie vorgängig vertieft auf ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit geprüft werden. Damit ist die Schweiz das einzige Land Europas, das solche Notfallzulassungen pauschal aus anderen Ländern übernimmt.
Bundesrat, Trinkwasserversorger, Kantone, Umweltorganisationen und die Wissenschaft hatten vor der Vorlage gewarnt und sie zur Ablehnung empfohlen. Nicht zuletzt weil das eigentliche Ziel der Vorlage – raschere Zulassungsverfahren – bereits mit der jüngsten Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung erreicht worden ist.
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Als gute Lösung erachten wir dagegen die Variante, wie sie im Paket zur «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU» (Bilaterale III) vorgesehen ist: Die Schweiz soll wie ein Mitgliedstaat der EU in deren Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel eingebunden werden. Dadurch kann sich die Schweiz aktiv in den Zulassungsprozess einbringen und erhält Zugang zu allen relevanten Informationen. Durch die Teilung der Arbeitslast mit der EU und deren Mitgliedstaaten, dürfte es zur gewünschten Beschleunigung der Verfahren kommen. Zudem würde der Aspekt wegfallen, dass die Schweiz als kleiner Markt für Hersteller oft zu wenig attraktiv ist, um ein Zulassungsgesuch einzureichen. Für die Schweiz wäre es nach wie vor möglich, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ihre spezifischen klimatischen, topografischen und agronomischen Gegebenheiten zu beachten um den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt zu gewährleisten.
