Kommende Woche berät der Nationalrat die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» und den indirekten Gegenentwurf, den die vorberatende Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) ausgearbeitet hat. Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst die Ausarbeitung eines griffigen indirekten Gegenentwurfs, der zu einer substanziellen Reduktion der negativen Auswirkungen von Feuerwerk führt.

Die Kleinbauern-Vereinigung ist sich bewusst, dass sich viele Menschen in der Schweiz gerne Feuerwerke ansehen. Allerdings ist das – vor allem unkoordinierte – Abbrennen von Feuerwerk auch mit erheblichen negativen Auswirkungen verbunden, mitunter für die Landwirtschaft:
- Beim Abbrennen von Feuerwerk entsteht viel Abfall. Ein grosser Teil davon landet auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Räumung stellt für Landwirtinnen und Landwirte eine Herausforderung dar, zumal liegengebliebener Abfall zu einer Gefahr für Tiere werden kann.
- Viele landwirtschaftliche Nutztiere sind Fluchttiere. Die plötzlichen, knallenden Geräusche und grellen Lichter können bei ihnen Stress und Panikreaktionen auslösen. Dabei kommt es zu Verletzungen und Todesfällen.
Entsprechend begrüsst die Kleinbauern-Vereinigung die Einschränkung von Feuerwerk.
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Gemäss dem Gegenentwurf der Kommissionsminderheit dürften Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 (Feuerwerkskörper, die eine mittlere bis grosse Gefahr darstellen und als besonders lärmerzeugend wahrgenommen werden) künftig nur noch bei professionellen Feuerwerken an öffentlichen Anlässen abgebrannt werden. Bei der Mehrheitsvariante wäre dies nicht der Fall, womit die Situation der unvorhergesehenen, unkontrollierten Feuerwerke bestehen bliebe. Die negativen Auswirkungen von Feuerwerk – mitunter für die Landwirtschaft – würden dadurch kaum reduziert. Der Gegenentwurf der Kommissionsmehrheit greift für uns deshalb zu kurz.
