Zusammen mit Mitunterzeichnenden aus allen Fraktionen hat Kilian Baumann, Nationalrat und Präsident der Kleinbauern-Vereinigung, in der Herbstsession der eidgenössischen Räte die Motion 25.4212 für eine degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen für die Landwirtschaft eingereicht. Wir freuen uns, dass der Bundesrat mit seiner Stellungnahme den Handlungsbedarf in diesem Bereich anerkennt. Dennoch empfiehlt er die Motion zur Ablehnung, da er sich alle Optionen offenhalten will, wofür er den eingesparten Betrag verwenden will. Falls die Motion im Nationalrat angenommen wird, will der Bundesrat eine entsprechende Änderung beantragen.

Die Anzahl der Schweizer Bauernbetriebe sinkt kontinuierlich. Alleine im vergangenen Jahr haben 644 Bauernhöfe den Betrieb eingestellt. Während kleine und mittelgrosse Höfe verschwinden, wachsen die verbleibenden Betriebe weiter an. Dieser Strukturwandel wird sich aufgrund der demografischen Entwicklung im Landwirtschaftssektor in den nächsten Jahren akzentuieren und ist mit negativen Auswirkungen verbunden: Eine industrielle Landwirtschaft mit immer weniger, einseitig spezialisierten Betrieben schafft Abhängigkeiten, einen Verlust der Vielfalt und gefährdet die Versorgungssicherheit. Zudem stellt die Übernahme eines grossen, kapitalintensiven Betriebes eine enorme finanzielle Herausforderung dar.
Die zunehmend grossen Betriebe erhalten grosse Summen an Direktzahlungen. Allerdings führen Skaleneffekte dazu, dass grosse Betriebe Leistungen günstiger erbringen können als kleine Betriebe. Zudem schadet die Tatsache, dass immer grössere Summen an einzelne Betriebe ausbezahlt werden, der Akzeptanz der Direktzahlungen in der Bevölkerung. Eine degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen wäre deshalb gerechtfertigt.

Direktzahlungen für Vielfalt statt Grösse
Mit dem – von Mitgliedern aus allen Fraktionen unterstützten – Vorstoss wird vorgeschlagen, die Direktzahlungen künftig ab einer jährlichen Beitragssumme von 100’000 Franken pro Betrieb in Schritten von 50’000 Franken degressiv abzustufen. Die prozentuale Reduktion könnte in 10-Prozent-Schritten ansteigen. Bei einem Betrieb mit Direktzahlungen von 150’000 Franken würde so um 5’000 Franken gekürzt (10 Prozent zwischen 100’000 und 150’000 Franken), bei einem Betrieb mit Direktzahlungen von 200’000 Franken würde um 15’000 Franken gekürzt (10 Prozent zwischen 150’000 und 200’000 Franken + 20 Prozent zwischen 200’000 und 250’000 Franken), etc. Für Betriebsgemeinschaften würden die Beträge um die Zahl der zusammengefassten Betriebe in der Betriebsgemeinschaft multipliziert. Auf der folgenden Seite haben wir diesen Vorschlag visualisiert.
Der durch die degressive Abstufung im Vergleich zum Status Quo eingesparte Betrag soll in einen Sockelbeitrag fliessen, der an jeden Landwirtschaftsbetrieb – unabhängig von dessen Grösse – ausbezahlt wird. Dadurch ergibt sich eine Umverteilung von der Grösse zur Vielfalt und das Direktzahlungssystem wird nachhaltiger. Denn es sind insbesondere kleine und mittelgrosse Betriebe, die einen grossen Beitrag für eine vielfältige und resiliente Landwirtschaft leisten. Zudem ist der administrative Aufwand für kleine und mittlere Betriebe verhältnismässig gross.
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Bundesamt für Landwirtschaft, eigene Darstellung | Lesebeispiel: Betriebe, die 2024 Direktzahlungen zwischen 0 und 100’000 Franken erhalten haben, würden künftig zusätzlich zu diesem Betrag den Sockelbeitrag bekommen und somit mehr Direktzahlungen erhalten als bisher. Dies betrifft 82.9 Prozent der Betriebe – was 33’921 Betrieben entspricht. Betriebe, die 2024 zwischen 100’000 und 150’000 Franken erhalten haben, würden für den Betrag, der 100’000 Franken übersteigt künftig 10 Prozent weniger Direktzahlungen erhalten. Allerdings würde bei ihnen ebenfalls der Sockelbeitrag dazukommen, wodurch die Betriebe ungefähr gleich viel Direktzahlungen erhalten würden wie bisher. Dies betrifft 11.5 Prozent bzw. 4’706 Betriebe.
