Seit Anfang Juli müssen tierische Importprodukte deklariert werden, wenn sie mit in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden hergestellt wurden. Dieser Fortschritt für das Tierwohl ist das Resultat von jahrelanger und hartnäckiger Politik hinter den Kulissen.

Politik ist manchmal laut, dann beherrschen kämpferische Wortgefechte die Medien – aber inhaltlich wird bei solch hitzigen Debatten häufig wenig erreicht. Und manchmal erreicht die Politik markante Fortschritte, ohne dass die Medien gross darüber berichten. Ein Beispiel dafür ist die Anfang Juli in Kraft getretene Änderung der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung. Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich ein ausführliches Regelwerk, das in über 90 Artikeln den Umgang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen regelt – von der Herstellung über das Lagern und Transportieren bis zum Inverkehrbringen. Auch die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist Teil dieser Verordnung und hier hat es nun bei der Deklaration von tierischen Importprodukten wichtige Verbesserungen gegeben.
Der lange Weg durchs Parlament
Angestossen wurde die Änderung ab 2015 durch verschiedene Vorstösse im Parlament. Und die 2022 lancierten Initiativen zum Importverbot für Stopfleber und für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte haben den nötigen politischen Druck aufgebaut. Der Bundesrat hat darum Änderungen auf Verordnungsebene beschlossen. So hat er bei den tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten ein Importverbot erlassen, da die schon bestehenden Deklarationsvorschriften vom Handel unterlaufen wurden und keine Verbesserung gebracht haben. Gleichzeitig hat er zur Umsetzung der Kommissions-Motion «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» eine Änderung ebendieser Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung beschlossen. So sollten neben der Stopfleber auch andere tierische Importprodukte, die mit in der Schweiz verbotenen Methoden hergestellt wurden, entsprechend deklariert werden müssen. Das betraf die Abtrennung von Froschschenkeln ohne Betäubung, das Coupieren der Schnäbel bei Hühnern und bei Schweinen das Coupieren des Schwanzes und das Abklemmen der Zähne sowie die Kastration ohne Betäubung.
Verschärfung nach der Vernehmlassung
In der Vernehmlassung waren verschiedene Organisationen aus dem Tier- und Konsumentenschutz sowie aus der Landwirtschaft mit der minimalistischen Umsetzung des Anliegens nicht zufrieden. In der zuständigen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur habe ich deshalb einen Antrag durchgebracht, der vom Bundesrat eine griffigere Regelung verlangt. Es wurden zwar nicht alle geforderten Punkte in die Verordnung übernommen, aber deklariert werden müssen nun auch Milch, wenn sie von Tieren stammt, die ohne Betäubung enthornt wurden, sowie Rindfleisch, wenn die Tiere ohne Betäubung kastriert wurden, was einen grossen Teil der Rindfleischimporte betrifft. Leider gibt es keine Deklarationspflicht bei Produkten von Schafen und Ziegen und auch mehrtägige Tiertransporte müssen nicht deklariert werden. Trotzdem wurde mit der neuen Deklarationspflicht für tierische Produkte, die mit in der Schweiz verbotenen Herstellungsmethoden produziert wurden, für das Tierwohl viel erreicht. Und sollte die neue Deklarationspflicht nicht die gewünschten Resultate zeigen, wird die Diskussion wieder aufgenommen und analog zu den tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten ein generelles Importverbot zu Debatte stehen. Ob diese dann auch leise oder aber laut verlaufen wird, wird sich zeigen.