Gentech-Moratorium und Spezialgesetz über Pflanzen aus neuen Technologien

Der Nationalrat hat heute entschieden, das Gentech-Moratorium bis Ende 2030 zu verlängern. Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst diesen Entscheid, denn nur so können wir sicherstellen, dass es nicht zu einer gesetzgeberischen Lücke kommt zwischen dem Auslaufen des Moratoriums Ende 2025 und dem Inkrafttreten des noch zu verhandelnden Gesetzes zu den neuen gentechnischen Verfahren, was frühestens 2026 möglich sein wird. Nun muss auch der Ständerat der Verlängerung des Gentech-Moratoriums zustimmen.

Seit der Annahme einer entsprechenden Volksinitiative im Jahr 2005 gilt in der Schweiz ein Moratorium für die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft. Das Parlament hat dieses Moratorium viermal verlängert, letztmals bis Ende 2025.

Unter dem Gentechnik-Moratorium dürfen keine Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen, gentechnisch verändertem Saatgut sowie gentechnisch veränderten Tieren erteilt werden. In der Schweiz dürfen diese gentechnisch veränderten Organismen nur zu Forschungszwecken bewilligt werden.

Bei der letzten Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums im Jahr 2021 hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, ihm einen Gesetzesentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für gewisse Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren vorzulegen. Der Bundesrat soll dem Parlament den Entwurf bis im ersten Quartal 2026 vorlegen.

Aufgrund des vom Bundesrat vorgesehenen Zeitplans verlangt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) mit einer Kommissionsinitiative, das Moratorium um fünf Jahre zu verlängern. So ist eine gründliche Beratung des Gesetzesentwurfs möglich und es kann verhindert werden, dass eine Rechtslücke entsteht.

Für die Kleinbauern-Vereinigung gibt es noch diverse Punkte, die vor einer Zulassung der neuen gentechnischen Verfahren geklärt werden müssen:

  • Die Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten will gegenwärtig keine gentechnisch veränderten Lebensmittel. Die Vorbehalte sind gross und die Unterschiede zwischen den alten und den neuen gentechnischen Methoden sind vielen nicht klar.
  • Der Schutz der gentechnikfreien Produktion sowie die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten müssen unbedingt gewährleistet sein, wenn wir das Vertrauen in unsere Landwirtschaft und in die Qualität von Schweizer Produkten nicht aufs Spiel setzen wollen.
  • Diese Koexistenz muss durch eine Warenflusstrennung in der gesamten Produktionskette vom Feld bis auf den Ladentisch und eine klare Deklaration von Produkten, die mit den neuen gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, gewährleistet werden.
  • Es braucht zudem ein umfassendes Monitoring sowie eine klare Regelung von Haftungsfragen, falls es auf dem Feld oder bei der Verarbeitung zu Verunreinigungen von gentechfreien Produkten kommt oder wenn unerwünschte Nebeneffekte der neuen gentechnischen Verfahren zu Schäden in den Ökosystemen oder beim Menschen führen.
  • Schliesslich stellen sich bei den neuen gentechnischen Verfahren auch Fragen zu den Patentrechten und zum Zugang der Bäuerinnen und Bauern zu Saatgut und möglichen Abhängigkeiten von Agrarkonzernen.

Sobald der Bundesrat das Gesetz zu den neuen gentechnischen Verfahren in die Vernehmlassung schickt, werden sich diese und noch weitere Fragen stellen.

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