Die Agrarpolitik 2030+ fördert gezielt grosse Betriebe und straft kleine ab

Vergangene Woche hat der Bundesrat die Grundzüge der Agrarpolitik 2030+ kommuniziert. Die Kleinbauern-Vereinigung stellt mit Sorge fest, dass der Bundesrat darin Massnahmen vorsieht, die darauf zielen, dass grosse Betriebe noch grösser werden, während kleine Bauernbetriebe diesem Flächenwachstum geopfert werden. Mit der Verschärfung der Ausbildungsanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen wird der Zugang zur Landwirtschaft weiter erschwert. Für die Kleinbauern-Vereinigung zielen diese Massnahmen klar in die falsche Richtung.

Landschaft mit Weg und Bäumen
Foto: Bostan Florin Catalin, Icon: Freepik

Der Bundesrat will die SAK-Grenzen für den Bezug von Direktzahlungen und Strukturverbesserungen substanziell anheben

Mit dieser Massnahme würden viele Bauernbetriebe von heute auf morgen keine Direktzahlungen mehr erhalten und könnten nicht von Strukturverbesserungen profitieren. Ein Grossteil dieser Bauernbetriebe wäre dadurch in ihrer Existenz bedroht. Das scheint der Bundesrat bei seiner Wachse-oder-weiche-Strategie aber bewusst einzukalkulieren, um «Flächenwachstum zu ermöglichen». Denn dafür, dass grosse Betriebe weiterwachsen können, müssen kleine und mittelgrosse Höfe weichen. Der Bundesrat fördert mit dieser Massnahme aktiv das Hofsterben und nimmt den Verlust der Vielfalt und damit auch der Versorgungssicherheit in Kauf. Stattdessen setzt er auf eine industrielle Landwirtschaft mit immer weniger, grossen und einseitig spezialisierten Betrieben, die Abhängigkeiten schafft. Die Kleinbauern-Vereinigung wird sich vehement gegen diese Massnahme zur Wehr setzen.

«Mit den vorgeschlagenen Massnahmen würden künftig immer weniger Betriebe immer grössere Beträge an Direktzahlungen erhalten, während kleine Bauernbetriebe – die für die Vielfalt und Versorgungssicherheit essenziell sind – ihrer Existenzgrundlage beraubt würden.»

Kilian Baumann, Nationalrat und Präsident der Kleinbauern-Vereinigung

Die Kleinbauern-Vereinigung fordert eine degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen

Zunehmend grosse Betriebe erhalten auch immer grössere Beträge an Direktzahlungen. Dies ist der Akzeptanz der Direktzahlungen in der Bevölkerung nicht zuträglich. Deshalb hat Kilian Baumann, Nationalrat und Präsident der Kleinbauern-Vereinigung, zusammen mit Mitunterzeichnenden aus allen Fraktionen in der vergangenen Herbstsession der eidgenössischen Räte die Motion 25.4212 für eine degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen für die Landwirtschaft eingereicht. Der durch die degressive Abstufung im Vergleich zum Status quo eingesparte Betrag soll in einen Sockelbeitrag fliessen, der an jeden Landwirtschaftsbetrieb – unabhängig von dessen Grösse – ausbezahlt wird. In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest: «Der Bundesrat unterstützt eine degressive Abstufung der gesamten Direktzahlungen eines Betriebs. (…) Für die Agrarpolitik 2030+ will sich der Bundesrat alle Optionen offen behalten, für was der eingesparte Betrag im Direktzahlungssystem verwendet wird.» Eine degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen wird in der Kommunikation des Bundesrates zur Agrarpolitik 2030+ jedoch bedauerlicherweise nicht erwähnt.
 

Der Nebenerwerbskurs soll künftig nicht mehr zum Bezug von Direktzahlungen berechtigen

Für die Kleinbauern-Vereinigung ist dies ein Schritt in die falsche Richtung: Aufgrund der stetig abnehmenden Anzahl der in der Landwirtschaft tätigen Personen und des Rückgangs der Landwirtschaftsbetriebe, sollten Personen, die sich in diesem Sektor betätigen wollen, gefördert und nicht behindert werden. Die Durchlässigkeit des Bildungssystems ist deshalb zentral. Im Landwirtschaftsbereich wird diese in erster Linie durch den Nebenerwerbskurs (NEK; auch Direktzahlungskurs) ermöglicht. Der Nebenerwerbskurs stellt einen Zugang zur Landwirtschaft dar für Personen, die sich erst nach einer abgeschlossenen Erstausbildung und somit in einem etwas fortgeschritteneren Alter für den Einstieg in die Landwirtschaft entscheiden. Oftmals erlaubt es ihnen ihre familiäre Situation nicht, dann noch ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) im Berufsfeld Landwirtschaft nachzuholen. Für Landwirtschaftsbetriebe, die über keine innerfamiliäre Nachfolge verfügen, sind diese Personen überzeugte und oft sehr innovative potenzielle Nachfolger:innen, die – aufgrund ihres etwas fortgeschritteneren Alters – auch eher über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um einen Landwirtschaftsbetrieb ausserfamiliär zu übernehmen. Der NEK kommt aber auch bei innerfamiliären Hofübernahmen zum Zug, wenn die Nachfolger:innen zuerst einen anderen Berufsweg eingeschlagen haben und zum Zeitpunkt der Pensionierung der Eltern den Landwirtschaftsbetrieb dennoch übernehmen wollen.

Die Kleinbauern-Vereinigung wird den weiteren Prozess zur Agrarpolitik 2030+ aufmerksam verfolgen. Bereits in der Frühjahrssession der eidgenössischen Räte wird Kilian Baumann, Nationalrat und Präsident der Kleinbauern-Vereinigung, dazu Fragen an den Bundesrat stellen.

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