Aktuell beschäftigt sich das eidgenössische Parlament mit der Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)». Die vorberatende Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat beschlossen dieser einen indirekten Gegenentwurf gegenüberstellen. Die Kleinbauern-Vereinigung unterstützt sowohl die Volksinitiative, als auch den indirekten Gegenentwurf der Kommissionsminderheit.

Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst die neuen Deklarationspflichten für Importprodukte, die im Juli 2025 in Kraft getreten sind. Damit erhöht der Bund die Transparenz für Konsumierende und ermöglicht informierte Kaufentscheide.
Gemäss Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) erlässt der Bundesrat für Erzeugnisse, die nach Methoden produziert werden, die in der Schweiz verboten sind, Vorschriften über die Deklaration, er erhöht die Einfuhrzölle oder verbietet den Import. Die Kleinbauern-Vereinigung vertritt die Meinung, dass Deklarationspflichten dann angewendet werden sollen, wenn bei Tieren Eingriffe ohne die in der Schweiz obligate Schmerzausschaltung vorgenommen wurden. Produkte von Tieren, bei denen Methoden angewendet wurden, die gemäss Abschnitt 3 der Tierschutzverordnung (SR 455.1) in der Schweiz verboten sind, sollen dagegen gar nicht in die Schweiz gelangen. Das Stopfen von Hühnern, Gänsen und Enten ist in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten, da den Tieren dadurch enormes Leid zugeführt wird. Entsprechend wäre es konsequent, wenn Produkte aus Stopfmast einem Importverbot und nicht einer Deklarationspflicht unterstellt würden. Der vorliegende indirekte Gegenentwurf ist für die Kleinbauern-Vereinigung demzufolge nicht befriedigend.
Dennoch ziehen wir den indirekten Gegenentwurf der Kommissionsminderheit Baumann dem Status Quo vor. Sollte nach fünf Jahren jedoch keine merkliche Reduktion der gewerbsmässigen Einfuhr von Stopfleber, Magret und Confit von Enten und Gänsen sowie von Lebensmitteln mit diesen Produkten nachzuweisen sein, sollen umgehend griffige Massnahmen – bis hin zu einem Importverbot – getroffen werden. Dabei muss das Kriterium einer «merklichen Reduktion» streng ausgelegt werden: Die gewerbsmässige Einfuhr soll innert fünf Jahren mindestens um einen Viertel zurückgehen.