Die Kleinbauern-Vereinigung sieht das Entlastungspaket 2027 kritisch: Es ist unausgewogen und würde zu deutlichen Rückschritten beim Klima- und Naturschutz sowie beim öffentlichen Verkehr führen. Zudem wurde die Chance verpasst umweltschädliche Fehlanreize zu beheben, bei denen Milliarden von Franken für Subventionen und Steuervergünstigungen ausgegeben werden, die dem Klima und der Natur schaden. In vielen Bereichen werden die «eingesparten» Kosten auf die Kantone abgewälzt, was keine tatsächliche Entlastung der öffentlichen Hand zur Folge hat.

Mit dem Entlastungspaket 2027 unterbreitet der Bundesrat Massnahmen, mit denen das Ausgabenwachstum reduziert und der Haushalt wieder ins Gleichgewicht gebracht werden soll. Aus den folgenden Gründen sieht die Kleinbauern-Vereinigung das Entlastungspaket 2027 kritisch:
Unausgewogenes Entlastungspaket als verpasste Chance
Das Entlastungspaket 2027 beinhaltet vor allem ausgabenseitige Korrekturen. Es wären jedoch auch einnahmenseitige Massnahmen möglich und angebracht, ohne dass dafür Steuererhöhungen nötig wären. So gewährt der Bund jedes Jahr Milliarden von Franken für Subventionen und Steuervergünstigungen, die dem Klima und der Natur schaden. Die Schadensbehebung verursacht erneut Kosten, wodurch diese Fehlanreize den Finanzhaushalt gleich doppelt belasten. Durch die Abschaffung umweltschädlicher Fehlanreize könnte man sowohl auf der Einnahmen-, als auch auf der Ausgabenseite ansetzen.
Deutliche Rückschritte beim Klima- und Naturschutz sowie beim öffentlichen Verkehr
Der Bundesrat versäumt es nicht nur, mit dem Entlastungspaket 2027 umweltschädigende Fehlanreize zu beheben. Er schlägt auch überproportionale Kürzungen beim Klima- und Naturschutz sowie beim öffentlichen Verkehr vor. Die kurzsichtigen Einsparungen werden dazu führen, dass sich die Kosten zulasten kommender Generationen noch massiv erhöhen. Denn die entstandenen Schäden an den Ökosystemen werden grosse Probleme für Wirtschaft und Gesellschaft verursachen.
Es fehlt eine seriöse Folgeabschätzung
Generell fehlt im Entlastungspaket 2027 eine seriöse Folgeabschätzung. Die oftmals absehbaren negativen Auswirkungen scheinen nicht berücksichtigt worden zu sein. Auch hier sei auf den Klima- und Naturschutz verwiesen: In gewissen Bereichen wie beispielsweise bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich (Schutz vor Naturgefahren, Hochwasserschutz, Natur und Landschaft, Wald sowie Revitalisierung) oder beim Strassenunterhalt ist absehbar, dass die Kosten aufgrund des voranschreitenden Klimawandels künftig steigen. Gerade da schlägt der Bundesrat jedoch Kürzungen vor.
Fragwürdige Abwälzung der Kosten an die Kantone
Fraglich ist auch, inwiefern die Kantone in den Prozess zum Entlastungspaket 2027 einbezogen wurden. Denn in vielen Bereichen werden die «eingesparten» Kosten auf die Kantone abgewälzt, was keine tatsächliche Entlastung der öffentlichen Hand zur Folge hat.
Widerspricht dem Willen von Volk und Parlament
Das Entlastungspaket 2027 beinhaltet diverse Massnahmen, die dem Volkswillen widersprechen, Versprechen an die Bevölkerung brechen oder kürzlich gefällte Parlamentsentscheide aufheben. So hat das Stimmvolk am 24. November vergangenen Jahres zum Ausdruck gebracht, dass das zukünftige Verkehrswachstum umweltverträglich erfolgen soll. Die vorgeschlagenen Massnahmen hätten jedoch zur Folge, dass Buslinien aufgehoben, Regionalzüge eingestellt oder ÖV-Preise erhöht werden. Anstatt die aktuelle Finanzierung für die Biodiversität beizubehalten, wie der Bundesrat im Rahmen der Biodiversitätsinitiative immer wieder beteuert hat, will er die entsprechenden Mittel um über 70 Millionen Franken jährlich zusammenstreichen. Umweltbildung soll nicht mehr gefördert, Revitalisierungen und Biodiversität in der Landwirtschaft stark gekürzt und der Fonds Landschaft ganz abgeschafft werden.
Beim Klimaschutz will der Bundesrat diverse Massnahmen aus dem erst vor einem Jahr beschlossenen CO2-Gesetz abschaffen oder massiv kürzen: Gebäudeprogramme, internationale Tag- und Nachtzugsverbindungen oder alternative CO2-freie Antriebe für Busse und Schiffe.
Lesen Sie unsere ausführliche Stellungnahme.