Die Kleinbauern-Vereinigung bekennt sich zu den «Bilateralen III» und lehnt die parlamentarische Initiative Bregy ab

Die Kleinbauern-Vereinigung unterstützt die «Bilateralen III» und die darin vorgesehene Einbindung der Schweiz in das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel der Europäischen Union. Entsprechend sind wir enttäuscht, dass die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) die Arbeiten an der parlamentarischen Initiative Bregy 22.441 «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» nicht sistiert. Falls das Parlament an der parlamentarischen Initiative Bregy festhält, prüft die Kleinbauern-Vereinigung ein Referendum.

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Foto: Karim Sakhibgareev, Icon: Freepik

Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst grundsätzlich eine engere Einbindung der Schweiz in das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel der Europäischen Union. Die parlamentarische Initiative Bregy ist dafür aber der falsche Ansatz. Entscheide würden von der EU übernommen, ohne Einsicht in die dafür relevanten Unterlagen und ohne diese auf die spezifischen klimatischen, topografischen und agronomischen Gegebenheiten der Schweiz anwenden zu können. Dadurch wäre es unmöglich, in der Schweiz die bestehenden hohen Qualitätsstandards und den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt zu erhalten.

«Bei einer Angleichung des Zulassungssystems für Pflanzenschutzmittel an die EU muss die Schweiz Einsicht in sämtliche Zulassungsunterlagen haben und bei den Entscheiden mitwirken können. Mit den Bilateralen III wäre dies möglich.» 

Kilian Baumann, Nationalrat und Präsident der Kleinbauern-Vereinigung

Als gute Lösung erachten wir dagegen die Variante, wie sie im Paket zur «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU» (Bilaterale III) vorgesehen ist: Die Schweiz soll wie ein Mitgliedstaat der EU in deren Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel eingebunden werden. Dadurch kann sich die Schweiz aktiv in den Zulassungsprozess einbringen und erhält Zugang zu allen relevanten Informationen. Durch die Teilung der Arbeitslast mit der EU und deren Mitgliedstaaten, dürfte es zur gewünschten Beschleunigung der Verfahren kommen. Zudem würde der Aspekt wegfallen, dass die Schweiz als kleiner Markt für Hersteller oft zu wenig attraktiv ist, um ein Zulassungsgesuch einzureichen. Für die Schweiz wäre es nach wie vor möglich, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ihre spezifischen klimatischen, topografischen und agronomischen Gegebenheiten zu beachten um den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt zu gewährleisten.

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