Die Kleinbauern-Vereinigung teilt die Einschätzung des UVEK, dass für den Schutz des Trinkwassers und der Gewässer Massnahmen nötig sind und begrüsst die dahingehenden Bestrebungen. In der Befreiung von der Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation für Landwirtschaftsbetriebe mit einem erheblichen Nutztierbestand – bei dem es sich nicht um Rindvieh oder Schweine handelt – sehen wir jedoch einen Widerspruch zur Zielsetzung der Gesetzesänderung. Entsprechend lehnen wir die Anpassung von Artikel 12 Absatz 4 ab.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führt aktuell eine Vernehmlassung zum Gewässerschutzgesetz durch. Die Kleinbauern-Vereinigung bringt sich mit der vorliegenden Stellungnahme ein.
Trink- und Grundwasserschutz
Wir begrüssen ausdrücklich, dass die Kantone verpflichtet werden, die Zuströmbereiche von Grundwasserfassungen zu bezeichnen. Dies ist essenziell dafür, dass die Kantone und Wasserversorger Massnahmen zum Schutz des Trinkwassers ergreifen können, um zukünftig Trinkwasserverunreinigungen zu verhindern. So kann das Trinkwasser von schätzungsweise zwei Millionen Menschen langfristig geschützt werden. Die gesetzte Frist (2050), halten wir jedoch für (zu) wenig ambitioniert. Wir würden einen strafferen Zeitplan begrüssen bspw. mit einer Frist bis 2040. In Anbetracht der bisherigen Vollzugs- und Aufsichtsdefizite sollte darauf nun ein besonderes Augenmerk gelegt werden: Der Vollzug durch die Kantone und die Aufsicht des Bundes müssen sichergestellt werden und es sollten Massnahmen definiert werden für den Fall, dass die Kantone ihrer Pflicht nicht innert der gesetzten Frist nachkommen.
Abwasserreinigung
Wir begrüssen, dass die Kantone verpflichtet werden, die Abwasserreinigungsanlagen (ARA) bis 2050 dahingehend auszubauen, dass die Einträge von Stickstoffverbindungen und organischen Spurenstoffen in die Gewässer sowie der Eintrag des klimaschädlichen Lachgases in die Atmosphäre reduziert werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Grenzwertüberschreitungen zu beseitigen und Mensch und Umwelt zu schützen. Die für die Leistungssteigerung der Abwasserreinigung nötige Anpassung der Finanzierung halten wir für gerechtfertigt.
Lockerung der Anschlusspflicht an die Kanalisation bei Nutztierhaltung
Die geplante Lockerung der Anschlusspflicht an die Kanalisation bei Nutztierhaltung widerspricht klar den Zielen zum Schutz des Grundwassers und der Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen. Entsprechend lehnen wir es ab, dass nebst den Landwirtschaftsbetrieben mit einem erheblichen Rindvieh- oder Schweinebestand künftig auch die Betriebe mit einem erheblichen Bestand an anderen Nutztieren von der Anschlusspflicht an die Kanalisation ausgeschlossen werden, obwohl sie im Bereich der Kanalisation liegen und ein Anschluss zumutbar wäre. Zum Schutz unserer Gewässer und des Trinkwassers sollte eine Vereinheitlichung aus unserer Sicht eher in die Richtung gehen, dass alle Landwirtschaftsbetriebe, die im Bereich der Kanalisation liegen, darin bestärkt und allenfalls auch finanziell unterstützt werden, sich an die Kanalisation anzuschliessen – auch solche, die aufgrund ihres Rindvieh- oder Schweinebestandes nicht dazu verpflichtet sind.