Bundesrat unterstützt Erhöhung der Alters­grenze für Start­hilfe

Zusammen mit Mitunterzeichnenden aus allen Fraktionen hat Kilian Baumann, Nationalrat und Präsident der Kleinbauern-Vereinigung, in der Sommersession der eidgenössischen Räte die Motion 25.3735 zur Anpassung der Starthilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte an die aktuelle Altersstruktur eingereicht. Wir freuen uns, dass auch der Bundesrat den Handlungs­bedarf in diesem Bereich anerkennt und die Motion zur Annahme empfiehlt.

Foto: Stefan Lehner, Icon: Freepik

Die Anzahl der Schweizer Bauernbetriebe sinkt kontinuierlich: Im vergangenen Jahr haben 644 Bauernhöfe den Betrieb eingestellt. Während kleine und mittelgrosse Höfe verschwinden, wachsen die verbleibenden Betriebe weiter an. Dieser Strukturwandel dürfte sich aufgrund der demografischen Entwicklung im Land­wirtschafts­sektor in den nächsten Jahren noch akzentuieren und ist mit diversen Problemen verbunden: Eine industrielle Landwirtschaft mit immer weniger, einseitig spezialisierten Betrieben schafft Abhängigkeiten, einen Verlust der Vielfalt und gefährdet so die Versorgungssicherheit. Für eine vielfältige und resiliente Landwirtschaft braucht es dringend Massnahmen, um dem Hofsterben entgegenzuwirken.

Die Motion zur Anpassung der Starthilfe an die aktuelle Altersstruktur ist eine solche Massnahme: Der Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke stellt eine grosse finanzielle Herausforderung dar. Deshalb gewährt der Bund Starthilfen in Form von rückzahlbaren, zinslosen Investitionskrediten für Jung­landwirtinnen und Jung­landwirte – allerdings nur bis zum 35. Altersjahr. Gemäss einer kürzlich erschienenen Agroscope-Studie waren die Personen, die zwischen 2004 und 2020 einen Hof übernommen haben, im Durchschnitt jedoch 36.7 Jahre alt. Personen, die einen neuen Hof gegründet haben, waren im Durchschnitt sogar 42.1 Jahre alt. Mit der Motion Baumann soll die Starthilfe an die Realität angepasst werden. Die Altersgrenze zum Bezug des einmaligen zinslosen Darlehens soll künftig bei 40 statt wie bisher bei 35 Jahren liegen. So soll der Einstieg in die Landwirtschaft bzw. der Generationenwechsel erleichtert werden.

«In Anbetracht des stetigen Rückgangs der Landwirtschaftsbetriebe und der Diskrepanz zwischen der Gesetzgebung und dem tatsächlichen Einstiegsalter in die Landwirtschaft soll die Altersgrenze für den Erhalt von Starthilfen der Realität angepasst und auf 40 Jahre angehoben werden.»

Kilian Baumann, Nationalrat und Präsident der Kleinbauern-Vereinigung

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