Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) führt eine Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2025 durch. Das Paket umfasst Anpassungen an zwölf landwirtschaftlichen Verordnungen. Die Kleinbauern-Vereinigung nutzt die Möglichkeit zu diesen Anpassungen Stellung zu nehmen.

Wir begrüssen die meisten der vorgeschlagenen Änderungen. Zu folgenden Änderungen haben wir Vorbehalte bzw. sehen wir Anpassungsbedarf:
- Wir sprechen uns gegen die unbefristete Weiterführung der Förderung der Zuckerrübenproduktion aus, wie sie in den Änderungen der Einzelkulturbeitragsverordnung und der Agrareinfuhrverordnung geplant sind.
- Bei der Förderung der Pflanz- und Saatgutproduktion in der Einzelkulturbeitragsverordnung begrüssen wir eine Erhöhung vor allem für resistente Sorten. Wir schlagen deshalb eine Abstufung der Förderung vor.
- Wir lehnen die geplanten Änderungen zur Governance der Agridea in der Landwirtschaftsberatungsverordnung ab.
- In der Tierzuchtverordnung sollte die Standortangepasstheit der Tiere ebenfalls als Merkmal im Zuchtprogramm aufgenommen werden.
- Zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers lehnen wir Variante B vehement ab. Wir sprechen uns für Variante A aus, in der der Anbau von Mais während zwei aufeinanderfolgenden Jahren verboten ist.
Lesen Sie unsere ausführliche Stellungnahme.