Neue gentechnische Verfahren – Vorsorgeprinzip stärken

Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH hat einen neuen Bericht zu den ethischen Anforderungen an die Regulierung neuer Biotechnologien veröffentlicht. Vor allem die Entwicklung des so genannten Genome Editing mache es notwendig, dass der Vorsorgegedanke rechtlich konsequent gestärkt und umgesetzt werden müsse, schreibt die EKAH. Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst diesen Entscheid sehr. Die von ihr lancierte Petition fordert genau dies.

Die von der Kleinbauern-Vereinigung zusammen mit der Schweizer Allianz Gentechfrei lancierte Petition fordert, dass neue gentechnischen Verfahren, wie z.B. das Genome Editing unter das Gentechnikgesetz gestellt werden. Ganz im Sinne des Vorsorgeprinzips, wie dies von der EKAH gefordert wird. Wenn nicht, könnten mit die mit neuen gentechnischen Methoden gezüchteten Pflanzen oder auch das Fleisch von Nutztieren ohne Regulierung und Kennzeichnung auf dem Teller von Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten landen.

Obwohl auch mit den neuen Gentechnik-Verfahren ins Genom eingegriffen wird, fordern Vertreter der Biotech- und Agrarindustrie und Forschende, diese von der bestehenden Gentechnikregulierung auszunehmen – trotz fehlender Erfahrung mit den neuen Techniken. Erste Pflanzen, die mit Hilfe neuer gentechnischer Verfahren entwickelt wurden, sind in den USA bereits auf dem Markt.

Bereits haben rund 10’000 Personen die Petition unterschrieben. Unterschreiben auch Sie!

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