Verordnungen zur Agrarpolitik 2014-17 verabschiedet

Der Bundesrat hat am 23. Oktober die Verordnungen zur Agrarpolitik 2014-17 verabschiedet. Das neue Verordnungspaket tritt Anfang 2014 in Kraft, den Betroffenen bleibt wenig Zeit für die Umsetzung. Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst das neue Verordnungspaket mehrheitlich. Es besteht aber nach wie vor Handlungsbedarf bei der Besserstellung von kleinen, ökologischen und vielfältige Betriebe.

Eine weitere Verhandlungsrunde zur Agrarpolitik ist abgeschlossen. Es wurde ein Mittelweg erarbeitet, der von der Kleinbauern-Vereinigung grösstenteils mitgetragen wird. Wichtige Änderungen wurden in dieser letzten Phase umgesetzt, so beispielsweise die Senkung des Mindesttierbesatzes[1]. Dies ist für Aufzuchtbetriebe existenziell. Nicht aufgenommen wurden unsere Forderungen für höhere Beiträge bei den steilsten Hanglagen (ab 45 %), der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion sowie den Bio-Grünlandflächen. Erst einmal in Kraft, können die neuen Instrumente der Agrarpolitik 2014-17 beurteilt und mit der Agrarpolitik 2018-21 angepasst werden.

SAK-Bericht erst 2014

Die SAK-Berechnung wurde von der AP 14-17 ausgenommen und wird nun separat behandelt. Eine Evaluation wird derzeit erarbeitet. Der erste Bericht dazu erscheint Anfang 2014. Die Kleinbauern-Vereinigung wird diesen prüfen. Wir fordern eine Anpassung der SAK-Faktoren, die der ökologischen, tiergerechten Produktion mit hoher regionaler Wertschöpfung zugutekommt. Vor allem müssen die Arbeitsleistungen der Bäuerinnen, welche oft für Direktvermarktung und Verarbeitung zuständig sind, einbezogen werden.

Ausblick

Die Bäuerinnen und Bauern sind nun gefordert, sich rasch mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und zu eruieren, welche Auswirkungen die AP 14-17 auf ihren Betrieben hat.
In Zukunft fordert die Kleinbauern-Vereinigung mehr Mittel für RAUS und BTS Beiträge sowie einen Beitrag für behornte Tiere.
Die Abschaffung der Direktzahlungslimiten nach Einkommen und Vermögen ist der Kleinbauern-Vereinigung ein Dorn im Auge. Für die langfristige Akzeptanz der Agrarpolitik in der Bevölkerung ist die Selbstbeschränkung durch Direktzahlungslimiten notwendig. Die Aufhebung dieser Limiten schadet der Glaubwürdigkeit der Landwirtschaft und wird die sozialen Unterschiede unter den Bäuerinnen und Bauern zusätzlich verschärfen. Wenigstens bleibt in der AP 14-17 die Abstufung der Direktzahlungen nach Fläche erhalten. Die wahre Grösse eines Betriebes ist seine Wertschöpfung, nicht seine Fläche in Hektaren.

 

[1] Art. 51 Direktzahlungsverordnung (DZV)
Der Mindesttierbesatz auf Dauergrünflächen beträgt pro Hektare:
a. in der Talzone 1,0 RGVE
b. in der Hügelzone 0,8 RGVE
c. in der Bergzone I 0,7 RGVE
d. in der Bergzone II 0,6 RGVE
e. in der Bergzone III 0,5 RGVE
f. in der Bergzone IV 0,4 RGVE.

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