Die Kleinbauern-Vereinigung hat ihre Stellungnahme zum Gegenentwurf des Bundesrats zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» eingereicht. Sie anerkennt, dass mit einem neuen Verfassungsartikel 102a eine Lücke in der Bundesverfassung geschlossen werden würde. Der Gegenentwurf genügt aber nicht. Damit ein echter Mehrwert entsteht, muss der Vorschlag des Bundesrates ergänzt und präzisiert werden
Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst die Absicht des Bundesrates die bestehende Lücke in der Bundesverfassung im Lebensmittelbereich zu schliessen. Mehrere Begrifflichkeiten im Gegenentwurf des Bundesrates sind aus Sicht der Kleibauern-Vereinigung jedoch sehr allgemein und damit missverständlich formuliert. Vieles bleibt schwammig und geht einher mit der sehr allgemein formulierten Volksinitiative für Ernährungssicherheit, welche ebenso keinen echten Mehrwert zum heutigen sehr gut formulierten Verfassungsartikel 104 bringt. Eine Begriffsklärung und Ergänzung ist daher zwingend notwendig, damit die Kleinbauern-Vereinigung den Gegenentwurf des Bundesrates unterstützen kann.