Ausbildung für Späteinsteiger soll aufgewertet werden

Quereinsteiger können die Direktzahlungsberechtigung mittels einer rund einjährigen Weiterbildung erlangen. Jetzt werden die Anforderungen strenger und in den Kantonen vereinheitlicht. Die Kleinbauern-Vereinigung fordert eine weitere Aufwertung der Ausbildung für Späteinsteiger. Je mehr Menschen sich für die Arbeit als Landwirtin oder Landwirt interessieren, desto besser für die Schweizer Landwirtschaft!

Das Interesse an den landwirtschaftlichen Nebenerwerbskursen ist gross. Immer mehr Personen möchten den Kurs absolvieren. Dieser kann berufsbegleitend an acht Landwirtschaftsschulen besucht werden und berechtigt Quereinsteiger ohne landwirtschaftliche Erstausbildung zum Bezug von Direktzahlungen.
Die rund einjährige Weiterbildung wird immer wieder von vielen Seiten kritisiert. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 14-17 forderte zum Beispiel der Schweizer Bauernverband vergeblich die Aufhebung der Direktzahlungsberechtigung für Quereinsteiger. Die Absolvierenden dieser Kurse seien zu wenig solide ausgebildet, um Leistungen in Auftrag der Öffentlichkeit zu erbringen. Die Junglandwirte fürchten gar eine Abwertung ihres Berufes durch diese Nebenerwerbskurse. Die Kleinbauern-Vereinigung dagegen unterstützt den Erhalt und die Aufwertung dieser Kurse, welche eine wichtige Möglichkeit für einen späteren Einstieg motivierter Menschen in die Landwirtschaft darstellen.
Nun hat die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren beschlossen, die Kurse zu vereinheitlichen und die Anforderungen zu erhöhen.

Es braucht eine Aufwertung für Quereinsteiger

Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst die neu einheitliche Regelung der Nebenerwerbskurse. Heute fehlt es an Nachwuchskräften in der Landwirtschaft, dieser Mangel wird sich in Zukunft weiter verschärfen. Der Nebenerwerbskurs ist deshalb eine wichtige Ausbildungsmöglichkeit und die grosse Nachfrage sehr erfreulich. Je mehr Menschen sich für die Arbeit als Landwirtin oder Landwirt interessieren, desto vielfältiger wird die Schweizer Landwirtschaft.

Neues Reglement ab 2015

Zur Abschlussprüfung zugelassen wird, wer über einen Abschluss der Sekundarschule 2 verfügt und während mindestens einem Jahr auf einem direktzahlungsberechtigen Betrieb gearbeitet hat. Für die Prüfung gilt ein Mindestalter von 28 Jahren. Die Abschlussprüfung umfasst nebst einem schriftlichen Teil neu ein einstündiges Fachgespräch auf einem Betrieb. Dabei werden Bauern als Praxisexperten eingesetzt. Die Kursabsolventen sind zwar direktzahlungsberechtigt, von weiteren staatlichen Fördermassnahmen – wie Starthilfe oder Strukturverbesserungsbeiträge – können sie nicht profitieren. Für deren Bezug ist ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis notwendig.

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