Die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes ausserhalb der Bauzonen (Landwirtschaftszone) entpuppt sich als immer grösser werdende Hürde. Nach fünf Jahren und zwei Vernehmlassungen versenkte der Nationalrat letzte Woche den Vorschlag des Bundesrates. Das Geschäft geht nun in den Ständerrat.
Die grosse Kammer lehnte die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes mit 108 zu 83 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab. Sie folgte dem Antrag der vorberatenden Raumplanungskommission (Urek), nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Urek sieht zwar Handlungsbedarf, hält die Pläne des Bundesrats aber für den falschen Ansatz. Sie hält insbesondere den vom Bundesrat vorgeschlagenen Planungs- und Kompensationsansatz für nicht umsetzbar. Dieser sieht unter anderem vor, dass eine Baubewilligung für einen nicht zonenkonformen Bau nur dann erteilt werden darf, wenn gleichzeitig Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen ergriffen werden.
Auch wenn der vom Bundesrat vorgeschlagene Lösungsvorschlag für die Kleinbauern-Vereinigung nicht das Gelbe vom Ei darstellt, bedauert sie den Entscheid des Nationalrats. Denn die neusten Zahlen des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE zeigen, dass effektiv Handlungsbedarf besteht, denn die Landwirtschaftszone wird weiter zugebaut. Insbesondere landwirtschaftliche Gebäude verbrauchen immer mehr Boden. Die Kleinbauern-Vereinigung sieht Gründe in den immer grösser werdenden Betrieben mit grösseren landwirtschaftlichen Gebäuden und in der Zunahme von bodenunabhängiger, intensiver Produktion. Raumplanungspolitik ist eben auch Agrarpolitik. Deshalb setzt sich die Kleinbauern-Vereinigung gegen das Hofsterben und für eine standortgerechte, bodenabhängige Produktion ein.