Neue gentechnische Verfahren: Bundesrat prüft Anpassung der rechtlichen Regelung

Die Ende August von der Kleinbauern-Vereinigung zusammen mit der Schweizer Allianz Gentechfrei SAG und StopOGM eingereichte Petition verlangt klar, neue gentechnische Verfahren dem Gentechnikgesetz zu unterstellen. Nun hat sich der Bundesrat mit dem Thema auseinandergesetzt und vergangenen Freitag seine Überlegungen in einer Medienmitteilung kommuniziert. Der Bundesrat schreibt darin, dass er prüfen will, ob die neuen Verfahren eine Anpassung der rechtlichen Regelung nötig machen.

Der Bundesrat stützt seine Erkenntnis auf die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) durchgeführte Situationsanalyse zu den neuen Gentechnikverfahren. Die Biotechnologie habe sich seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes im Jahr 2004 rasant weiterentwickelt, schreibt der Bundesrat in seiner Medienmitteilung. Mit neuen Methoden und Technologien – etwa die so genannten Genscheren wie zum Beispiel CRISPR/Cas –, könne das Genom eines Organismus einfacher verändert werden. Das klassifiziere sie in technischer und rechtlicher Hinsicht grundsätzlich als gentechnische Verfahren, schreibt der Bundesrat.

Gemäss Bundesrat soll das geltende Recht risikobasiert den neuen Entwicklungen angepasst werden. Dabei soll am Vorsorgeprinzip festgehalten werden. Das bedeutet, dass Gefährdungen und Beeinträchtigungen durch die aus neuen gentechnischen Verfahren hergestellten Organismen frühzeitig – bereits vor der Anwendung – identifiziert und Massnahmen zur Risikoverminderung getroffen werden müssen. Dazu sollen die zuständigen Bundesstellen nun klären, wie sich die neuen gentechnischen Verfahren und die damit hergestellten Produkte entsprechend den Risiken für Menschen, Tiere und Umwelt kategorisieren lassen. Für die Kleinbauern-Vereinigung ist es jedoch unverständlich, dass der Bundesrat zur Ansicht gelangt, es sei unklar, ob die so hergestellten Produkte entsprechend der heutigen Gesetzgebung als gentechnisch veränderte Organismen gelten oder nicht.

Für die Kleinbauern-Vereinigung ist klar, dass die Grundprinzipien des Gentechnikgesetzes auch auf die neuen Gentechnikverfahren anzuwenden sind und es eine Deklarationspflicht für sämtliche Produkte der Neuen Gentechnik braucht, damit die Sicherheit und die Wahlfreiheit für die Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet ist. Die Ende August eingereichte Petition mit 30 000 Unterschriften mit der Forderung, neue Gentechnische Verfahren dem Gentechnikgesetz zu unterstellen, hat also nach wie vor ihre Gültigkeit.

Der Bundesrat wird die Eckpunkte zur Anpassung der rechtlichen Grundlagen nach dem Sommer 2019 festlegen. Auf dieser Basis werden das UVEK und das WBF ihm bis Ende 2019 eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.

Quelle: SAG

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