Keine Gentechnik durch die Hintertür… und auch nicht durch die Vordertür!

Die Kleinbauern-Vereinigung setzt sich für eine möglichst grosse Vielfalt an Saatgut und Pflanzen für Bäuerinnen und Bauern sowie die Wahlfreiheit für die Konsumentinnen ein. Auch die neuen gentechnischen Verfahren verändern das Genom und müssen daher weiterhin dem Gentechnikgesetz unterstehen.

2022 wurde das Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft bis 2025 verlängert. Das Parlament beauftragte den Bundesrat, bis Mitte 2024 einen «Erlassentwurf zur Einführung einer risikobasierten Zulassungsregelung für Pflanzen, Pflanzenteile und Saatgut (…), die mit Methoden der neuen Züchtungstechnologien gezüchtet wurden, denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde und die gegenüber den herkömmlichen Züchtungsmethoden einen nachgewiesenen Mehrwert für die Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten haben, auszuarbeiten» (Änderung vom 18. März 2022 des Art. 37a GTG).

Ein ähnlicher Prozess findet derzeit in der Europäischen Union (EU) statt. Die EU-Kommission hat ihren auf heute angekündigten Entscheid zur Regulierung der «neuen Gentechnik» verschoben. Offenbar hat die wachsende Kritik in mehreren EU-Ländern Wirkung gezeigt. Auch die Schweiz sollte sich im Umgang mit dieser sogenannten «neuen Gentechnik» gegen neue Deregulierungen aussprechen und Vorsicht walten lassen, trotz des Drucks der Agrarkonzerne, die ihre wirtschaftlichen Eigeninteressen vertreten. Es ist zwar klar, dass die Agroindustrie von diesen neuen gentechnischen Verfahren profitieren würde, aber es muss noch bewiesen werden, dass diese Methoden auch halten, was sie versprechen, und einen «nachgewiesenen Mehrwert für die Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten» bieten.

Ein breites Bündnis von 60 Schweizer Organisationen, darunter die Kleinbauern-Vereinigung, setzt sich für eine strikte Regulierung der Gentechnik auch in Zukunft ein und zieht rote Linien, die nicht überschritten werden dürfen, damit Transparenz, Koexistenz und Haftung sichergestellt bleiben! Fünf Forderungen werden heute veröffentlicht, um die Vielfalt in der Landwirtschaft als Grundlage für nachhaltige Innovation zu unterstützen:

  1. Strenge Regulierung der neuen Gentechniken im bestehenden Gentechnikrecht
  2. Sicherung von Wahlfreiheit und Transparenz
  3. Entwicklung von Nachweisverfahren
  4. Sicherstellen der Koexistenz und Haftung
  5. Ausbau und Förderung sozial gerechter, klima- und biodiversitätsfreundlicher Ernährungssysteme

Erfahren Sie mehr über die Positionierung Neue Gentechnik, die von 60 Organisationen unterzeichnet wurde, und die Argumente: www.keine-neue-gentechnik.ch/de/unsere-position

Für die Kleinbauern-Vereinigung als Bäuerinnen- und Konsumenten-Organisation ist klar, dass auch die neuen gentechnischen Verfahren dem Gentechnikgesetzt unterstehen müssen. Denn nur so ist unsere Ernährung für die Zukunft gesichert und bleibt in der Hand der Landwirtinnen, Landwirte und der Konsumenten.

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