Faktencheck zur Pestizidinitiative

Bei der Pestizidinitiative wird mit harten Bandagen gekämpft. Auch sogenannte ’Fake News’ sind im Umlauf. Die Bauern und Bäuerinnen der Kleinbauern-Vereinigung wollen nun damit aufräumen. Die Stimmbevölkerung soll aufgrund von korrekten Fakten abstimmen können. Die Kleinbauern-Vereinigung selbst fordert ein Ja zur Initiative.


Ein Faktencheck zu den 10 meistgenannten Behauptungen der Gegnerinnen und Gegner der Pestizidinitiative.  JA zur Initiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide am 13. Juni.

 

  1. Ein Ja für ausreichende Lebensmittelversorgung mit Schweizer Produkten
    Ein Ja stärkt die sichere Versorgung in der Schweiz, so dass nicht mehr Importe nötig sind. Denn: Nur mit pestizidfreier Produktion lassen sich eine gesunde Flora und Fauna und die für die Landwirtschaft notwendige Biodiversität sowie ertragreiche Böden bewahren. Der weitere Gebrauch synthetischer Pestizide dagegen schädigt Böden, Biodiversität und die Natur insgesamt und gefährdet damit langfristig die Schweizer Produktion. Bis 2031, dem Inkrafttreten des Pestizidverbots, wird die ökologische Landwirtschaft dank gezielterer Förderung vergleichbare Erträge erreichen wie die Produktion mit synthetischen Pestiziden. Zudem fordern die Landwirtinnen und Landwirte weniger Food Waste, der heute 1/3 der einwandfreien Lebensmittel ausmacht.

 

  1. Tiefere Preise für ökologische Produkte
    Die Lebensmittelpreise werden nicht steigen. Im Gegenteil: Biologisch produzierte Lebensmittel werden in 10 Jahren weniger kosten als heute. Die hohen Margen der Grossverteiler auf Bioprodukte werden fallen. Dank der gezielten Förderung werden Herstellungs- und Vertriebskosten weiter reduziert. Ausserdem werden die Folgekosten für die Umwelt, die bei der Produktion mit synthetischen Pestiziden entstehen, wegfallen. Ökologischere Produkte werden endlich für alle erschwinglich.

 

  1. Ein Ja zugunsten der Landwirtschaft, nicht gegen sie
    Die Initiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide unterstützt die Landwirtschaft auf mehreren Ebenen: Sie trägt zur Bewahrung ertragreicher Böden, einer intakten Natur und der für die Landwirtschaft nötigen Biodiversität bei. Und sie schützt dank der Pestizidfreiheit die Gesundheit der Bauernfamilien und ihrer Mitarbeitenden, die nachweislich am meisten von den gesundheitlichen Folgen synthetischer Pestizide gefährdet sind. Zudem nimmt das Ja endlich alle in die Pflicht, nicht nur die Bauern: Das Verbot synthetischer Pestizide gilt für Privathaushalte, Gewerbe oder die öffentliche Hand gleichermassen. Weil die Pestizidinitiative auch Importprodukte miteinschliesst, schützt sie die inländische Landwirtschaft sogar noch besser als mit der momentanen Gesetzgebung.

 

  1. Ein Ja für Wasser ohne synthetische Pestizide
    Eine Million Menschen in der Schweiz trinken Wasser, dessen Pestizidrückstände über den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Auch unzählige kleinere Fliessgewässer im Mittelland sind mit Pestiziden über den gesetzlichen Grenzwerten belastet. Rückstände können über Jahre das Grundwasser verschmutzen. Eine gesetzliche Regelung für einen Verzicht auf synthetische Pestizide existiert bislang nicht, trotz der nachgewiesenen Schädlichkeit der einzelnen synthetischen Pestizide und Abbauprodukte sowie deren Kombinationen und ihren langfristigen Auswirkungen auch auf Trink- und Grundwasser. Ein Ja ist nötig für sauberes Wasser.

 

  1. Bio-Landwirtschaft verwendet keine synthetischen Pestizide
    Die Biolandwirtschaft verwendet keine synthetischen Pestizide. Ausserdem werden nicht-synthetischen Pestizide (z.B. Kupfer) in der Biolandwirtschaft in sehr viel geringerem Mass verwendet als in der nicht-biologischen Landwirtschaft. Auch problematische nicht-synthetische Pestizide sollen dank gezielter Forschung weiter reduziert werden.

 

  1. Ohne synthetische Pestizide heisst nicht Bio
    Die Initiative fordert ein Verbot synthetischer Pestizide, da diese nachgewiesenermassen die Biodiversität zerstören, die Umwelt belasten und die Gesundheit von Mensch und Tier schädigen. Die Schweiz ist in der Pflicht, Massnahmen zum Schutz der Gesundheit von Bevölkerung und Umwelt zu ergreifen. Die Erfüllung weiterer Bio-Standards ist damit nicht betroffen. Es wird darum weiterhin eine Auswahl an unterschiedlich produzierten Lebensmitteln und keinen ‘Bio-Zwang’ geben.

 

  1. Biozide und Desinfektionsmittel nicht betroffen
    Ein Ja zur Initiative stoppt den Gebrauch synthetischer Pestizide. Nahrungsmittelzusätze, Biozide und alles weitere sind nicht betroffen, somit auch nicht Desinfektionsmittel oder Nitritpökelsalz. Zudem gibt es eine bestens funktionierende Verarbeitung auch von Biolebensmitteln inkl. Qualitäts- und Haltbarkeitsanforderungen. Produkteanforderungen, die nur ästhetischer Natur sind, sollen gelockert und damit Food Waste verhindern werden.

 

  1. Tierarzneimittel sind von der Initiative nicht betroffen
    Ein Ja zur Initiative stoppt den Gebrauch synthetischer Pestizide. Insektizide in der Tierarznei, etwa Mittel für Rinder gegen Fliegen, sind nicht betroffen.

 

  1. Alpwirtschaft nicht betroffen
    Die Alp- sowie auch Berglandwirtschaft ist von der Initiative marginal betroffen. Für die Bekämpfung beispielsweise von Blacken muss auf bewährte biologische Mittel (Ausstechen) zurückgegriffen werden. In den besonders sensiblen Alp- und Berggebieten ist dies auch sehr sinnvoll. Das Beispiel Puschlav, wo über 90% der Agrarfläche biologisch bewirtschaftet werden, zeigt, was möglich ist.

 

  1. Initiative lässt sich WTO-konform umsetzen
    Sowohl die bilateralen Abkommen mit der EU als auch die WTO-Bestimmungen sehen vor, dass Vertragsstaaten Auflagen zum Schutz der Biodiversität und der Gesundheit ihrer Bürger ergreifen dürfen, solange keine Diskriminierung entsteht. Mit ihrer Importklausel garantiert die Pestizidinitiative diesen neutralen Wettbewerb.

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