Neue Gentechnik dem Gentechnikgesetz unterstellen

An der nächsten Sitzung wird die WBK (Wissenschaft, Bildung und Kultur) Kommission des Nationalrates das Gentechnikgesetz und die Petition «Neue Gentechnik-Verfahren dem Gentechnikgesetz unterstellen» behandeln. Die Kleinbauern-Vereinigung unterstützt den Vorschlag des Bundesrates das Gentechnik-Moratorium zu verlängern und die neuen gentechnischen Verfahren ebenfalls dem Gesetz zu unterstellen.

Vor genau drei Jahren übergaben die Kleinbauern-Vereinigung VKMB, die Schweizer Allianz Gentechfrei SAG und l’Alliance suisse pour une agriculture sans génie génetique ASAG 30’000 Petitions-Unterschriften der Bundeskanzlei, mit der Forderung die neuen gentechnischen Verfahren dem Gentechnik-Gesetz zu unterstellen. In drei Tagen behandelt die WBK-Nationalrat nun endlich die Petition im Rahmen der Änderung des Gentechnikgesetzes. Dabei empfiehlt der Bundesrat der Kommission die neuen Verfahren dem Gentechnikgesetz zu unterstellen und das Gentechnikmoratorium, um weitere vier Jahre zu verlängern. Die Kleinbauern-Vereinigung unterstützt die Position des Bundesrates.

Für vielfältige anstatt industrialisierte Landwirtschaft
Die Gentechnik hat ihre seit Jahrzehnten kommunizierten Versprechen bisher in keiner Art und Weise einlösen können und weder den Welthunger, die Umweltbelastung durch Pestizide, die Herausforderungen der Saatgutbeschaffung oder die Mangelernährung verringert. Auch die neuen Verfahren fördern eine industriell geprägte Landwirtschaft, welche diese Probleme nicht lösen kann und sogar verschärft.

Für eine konsequente und verantwortungsvolle Regelung
Eine konsequente Regulierung fördert die Entwicklung nachhaltiger Alternativen und damit ökologische Vielfalt anstelle einer industriell geprägten Gentechnik. Neue gentechnische Verfahren sind weder sicherer noch kontrollierbar.
Nur wenn die neuen gentechnischen Verfahren als Gentechnik eingestuft werden, ist gewährleistet, dass:
– die Schweizer Landwirtschaft gentechnikfrei bleiben kann,
– diese Verfahren, sowie die daraus hergestellten Produkte einer Risikobewertung unterliegen,
– die Produkte als gentechnisch verändert deklariert werden müssen,
– Konsumentinnen und Konsumenten die Wahl behalten, auf gentechnisch veränderte Lebensmittel zu verzichten,
– keine kostspielige und enorm aufwändige Trennung der Warenflüsse notwendig würde.

Eine verantwortungsvolle Regelung der neuen Verfahren im Rahmen des Gentechnikgesetzes ist deshalb essentiell für Bäuerinnen, Bauern wie auch KonsumentInnen. Die Kleinbauern-Vereinigung fordert deshalb, den Vorschlag des Bundesrates zur Änderung des Gentechnikgesetzes im Rahmen der Moratoriumsverlängerung unverändert zu übernehmen.

Gentechfrei Plakate in Riggisberg am Dienstag, 19. Juli 2005. (Yoshiko Kusano)

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