Vor zweieinhalb Jahren trat das neue Raumplanungsgesetz in Kraft. Bis im Frühjahr 2019 haben die Kantone Zeit, ihre Grundlagen zur Raumentwicklung an die nationale Gesetzgebung anzupassen. Eine Zwischenbilanz des Netzwerk Raumplanung, dem auch die Kleinbauern-Vereinigung angehört, würdigt erste Umsetzungsbeispiele kritisch. Insgesamt reichen die bisher getroffenen Massnahmen nicht, um die Ziele des Raumplanungsgesetzes zu erreichen.
Am 3. März 2013 befürworteten 62.9 Prozent der Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG). Das neue RPG trat per 1. Mai 2014 in Kraft und die Kantone haben bis Ende April 2019 Zeit, ihre Planungs- und Baugesetze zu revidieren und ihre Richtpläne anzupassen. Andernfalls droht ihnen ein Verbot, neue Bauzonen auszuschneiden.
Diesen Herbst ist Halbzeit dieser Frist. Für das Netzwerk Raumplanung, dem auch die Kleinbauern-Vereinigung angehört, Anlass, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen. Noch verfügen erst wenige Kantone über RPG-konforme Gesetze und Richtpläne. Der Bundesrat genehmigte bisher fünf Richtpläne, die an das neue RPG angepasst wurden. Drei wurden nur mit Vorbehalten genehmigt, weil der Kulturlandschutz ungenügend ist. Für sechs Kantone (Bern, Freiburg, Genf, Jura, St. Gallen und Tessin) bewertete das Netzwerk Raumplanung zwei wichtige Instrumente des Planungs- und Baurechts, für eine Mehrzahl aller Kantone zudem die Raumentwicklungsstrategie.
Die übergeordneten Ziele, den Boden haushälterisch zu nutzen, das Kulturland zu erhalten und Natur und Landschaft zu schonen, werden derweil nicht nur auf kantonaler, sondern auch auf nationaler Ebene torpediert. Die eidgenössischen Räte lockern das Gebot, ausserhalb der Bauzone nicht zu bauen resp. in der Landwirtschaftszone keine landwirtschaftsfremden Nutzungen zuzulassen. Sie höhlen damit den fundamentalen Grundsatz der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet immer mehr aus.