Kurz nach der Geburt werden Milchkühe und ihre Kälber in der Regel getrennt. Auf einigen Höfen bleiben die Kälber länger bei ihren Müttern, die Kühe werden dennoch gemolken. Aufgrund der aktuellen Rechtsunsicherheit in der Schweiz kann diese Milch von Mutterkühen nicht spezifisch deklariert werden. Der Nationalrat hat gerade einen Antrag angenommen, um diese Situation zu ändern.
Für Milchkühe und ihre Kälber ist die muttergebundene Kälberaufzucht (MGKA) eine Win-Win-Situation. Die so erzeugte Milch entspricht auch den Bedürfnissen der Konsumenten. In Deutschland wird dieses begehrte Nischenprodukt bereits unter dem Namen „Milch aus Elternzeit“ erfolgreich vermarktet und generiert einen deutlichen Mehrwert. Landwirte, die in der Schweiz solche Milch produzieren, können aufgrund der aktuellen Rechtsunsicherheiten die Vorteile ihrer Milch nicht rühmen. Die Schaffhauser Nationalrätin Martina Munz fordert die Annahme eines Antrags zur Beseitigung dieser Unsicherheit, damit die Milch aus muttergebundener Kälberaufzucht legal vermarktet werden kann. Der erste Schritt war erfolgreich, da der Nationalrat den Antrag annahm. Der Ständerat hat nun die Möglichkeit, diesen Weg zu mehr Tierschutz und Konsumentennähe fortzusetzen, indem er den Antrag ebenfalls annimmt.