Verbot von Wochenmärkten: Neue Vertriebswege gesucht

Bäuerinnen und Bauern, die ihre Produkte bisher an Wochenmärkten verkauften, befinden sich in einer schwierigen Situation. Nun sind dringend alternative Vertriebsideen, Logistiklösungen, neue Kooperationen und das Engagement sowohl von Bauernbetrieben als auch Konsumentinnen und Konsumenten gefragt.

Seit diesem Dienstag dürfen aufgrund der verschärften Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus keine Wochenmärkte mehr durchgeführt werden. Diese Massnahmen des Bundesrats sind nachvollziehbar und es ist wichtig, dass nun alle mitziehen. Sie stellen jedoch viele Bäuerinnen und Bauern, die bisher auf Märkte als Absatzkanal setzten, vor grosse, existentielle Schwierigkeiten. Die Kleinbauern-Vereinigung, Bio Suisse und der Verein Landwirtschaft mit Zukunft möchten Bäuerinnen und Bauern sowie Konsumierende ermutigen, sich zu vernetzen und neue Vertriebswege zu suchen.

Gemeinsamer Lieferservice und Abholdepots eruieren
Auch um die Vernichtung von einwandfreien Lebensmitteln vorzubeugen, sind schnellstmöglich alternative Vertriebslösungen gefragt. Auf lokaler Ebene wurden bereits vereinzelt Initiativen in die Tat umgesetzt. Einige Bäuerinnen und Bauern schlossen sich zusammen und beliefern nun regelmässig Haushalte direkt. Gemeinden können Direktvermarkter unterstützen, indem sie in der Nähe der bisherigen Marktplätze Abholorte zur Verfügung stellen oder – so vereinzelt bereits geschehen – Infotafeln aufstellen, wo die Konsumenten die Lebensmittel künftig beziehen können. Die Kleinbauern-Vereinigung, Bio Suisse und Landwirtschaft mit Zukunft raten Bäuerinnen und Bauern ausserdem, folgende Möglichkeiten zu prüfen:

➤ Kleinere Lebensmittelgeschäfte oder auch Online-Lebensmittelshops direkt kontaktieren, da diese evtl. neben bestehenden Lieferanten nun erhöhten Bedarf an Produkten haben.

➤ Bereits existierende Direktvermarktungsportale (z.B. knospehof.ch, vomhof.ch) und FoodCoops (Lebensmittelkooperativen, z.B. marktschwaermer.ch) nutzen.

➤ Hofläden dürfen nach wie vor geöffnet bleiben und erleben derzeit vielerorts eine stark erhöhte Nachfrage. Der Hofladen des Nachbarbetriebs könnte also zusätzlichen Bedarf an Produkten haben.

➤ Bäckereien, Metzgereien oder Takeaway-Betriebe anfragen, ob sie ein Abholdepot zur Verfügung stellen (Synergien nutzen).

➤ Einzelne Lebensmittelmarktstände dürfen gemäss Präzisierung des Bundesrats vom 18. März weiterhin betrieben werden. Über Bewilligungen entscheidet die Gewerbepolizei der jeweiligen Gemeinde.

➤ Die Schweizerische Post bietet speziell für Landwirtschaftsbetriebe einen preiswerten Lieferdienst mit Zustellung an Privathaushalte (10-20 km Umkreis) am gleichen Tag an. Dadurch können Bäuerinnen über die bestehende Post-Logistik auch Frischprodukte wie Gemüsetaschen, Eier, Milchprodukte und Käse direkt zu ihren Kunden nach Hause verschicken.

➤ Direkte, regelmässige Kommunikation mit Konsumentinnen auf- und ausbauen (insbesondere über Social Media), diese über die neuen Bezugsorte informieren und aktiv in die Suche nach neuen Vertriebswegen einbeziehen.

Konsumentinnen und Konsumenten sind gefordert, die Bauern zu unterstützen, indem sie weiterhin Produkte von Direktvermarktern beziehen. Nach Möglichkeit können sie zusätzlich helfen, indem sie sich z.B. in der Nachbarschaft zusammenschliessen und Sammelbestellungen machen oder die Feinverteilung übernehmen. Dadurch können marktfahrende Landwirtschaftsbetriebe auch in Krisenzeiten ihren Beitrag an die Versorgung der Bevölkerung mit frischen, regionalen und hochwertigen Lebensmitteln leisten und im Idealfall – trotz physischer Distanz – künftig noch enger mit den Konsumentinnen zusammenarbeiten.

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