Klimawandel: Der Staat muss handeln!

Der Verein Anwält:innen fürs Klima steht kurz davor, im Namen von Landwirten, Bäuerinnen und Verbänden, darunter der Kleinbauern-Vereinigung, eine Klage an den Bund für seine Untätigkeit im Bereich des Klimaschutzes einzureichen. Es ist eine beispielhafte Klage, sowohl in juristischer als auch politischer Hinsicht.

Extreme Wetterereignisse werden immer häufiger: Spätfrost auf den Weinbergen der Domaine de la Mermière (April 2019), FOTO: DOMAINE DE LA MERMIÈRE (GE)

Klimagerechtigkeit ist sowohl auf politischer als auch ethischer Ebene ein Begriff für Aktionen gegen Staaten oder Unternehmen. Sie geht über Umweltaspekte hinaus und stützt sich auf grundlegende Menschenrechte, darunter das Recht auf Leben und Gesundheit. Ein Recht auf Klimaschutz gibt es als solches (noch) nicht. Die Schweiz hat das Pariser Abkommen ratifiziert und sich darin unter anderem verbindlich verpflichtet, Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zu ergreifen und die Finanzströme klimafreundlich zu lenken. Ein Bericht des Bundesamtes für Umwelt erklärt jedoch, dass zum Beispiel die derzeitigen Finanzströme der Schweiz eine globale Erwärmung von 4 und 6 °C begünstigen, anstatt das geplante Ziel von 2 °C zu erreichen.

Die wirksamen Maßnahmen wären bekannt, die Schweiz wird aber nur zögerlich aktiv. Deshalb reichen mehrere vom Klimawandel besonders betroffene und gefährdete Bevölkerungsgruppen Klagen gegen die Schweiz wegen unzureichender Maßnahmen gegen den Klimawandel ein. Es geht darum, eine Entschädigung für erlittene Schäden und/oder einen Stopp der Beeinträchtigungen zu fordern.

Anwaltskollektiv für Klimagerechtigkeit

In der Schweiz werden oder wurden mehrere Fälle im Zusammenhang mit dem Klimawandel vor Gericht gebracht. Zum Beispiel die Klimaseniorinnen oder Vertreter:innen der Klimajugend. Die beteiligten Personen werden von Anwältinnen und Anwälten begleitet, beraten und verteidigt. Doch dann machte sich Frustration breit: „Wir hatten es satt, uns immer verteidigen zu müssen und wollten für eine so wichtige Sache in die Offensive gehen“, erzählt Maître Arnaud Nussbaumer, einer der Gründer des Vereins Anwält:innen für das Klima (Avocat-e-s pour le climat). Auf der Suche nach geeigneten Angriffspunkten haben sie unter anderem Landwirtinnen und Landwirte aufgerufen, eine Klage gegen den Bund zu lancieren, wenn sie der Meinung sind, dass sie vom Klimawandel betroffen sind.

„Diese Klage gegen den Bund wegen Untätigkeit im Bereich des Klimaschutzes ist zwar nur ein Tropfen auf den heissen Stein, sie wird jedoch den Grad der Untätigkeit und der Behinderung von effektiven Massnahmen unserer Behörden im Umgang mit dem Klimawandel aufzeigen“, sagte Yves Batardon von der Domaine de la Mermière, einer der Kläger. Es gibt zwei größere Präzedenzfälle für Klagen aus der Landwirtschaft in der Schweiz. Im Wallis kämpften Aprikosenbauern in den 1970er Jahren gegen die schädlichen Fluoremissionen der Aluminiumindustrie und während der BSE-Krise in den 1990er Jahren reichten Viehzüchter beim Bund eine Klage auf Schadenersatz als Entschädigung für erlittene Verluste ein.

Hebel zum Handeln

Rund 15 Landwirtinnen und Landwirte verklagen nun den Bund, um ihn in beim Klima in die Pflicht zu nehmen. „Die Klage besteht aus zwei Teilen“, erklärt Rechtsanwalt Arnaud Nussbaumer. „Der erste ist die Haftungsklage gegen den Bund, um einen symbolischen Schadenersatz für erlittene Schäden wie Ertragsverluste oder den Wertverlust von Land zu erhalten. Der zweite besteht in der Forderung, diese Beeinträchtigungen künftig zu unterlassen.“ Diese zweite Komponente ermöglicht zwar keine Entschädigung für potenzielle zukünftige Schäden, sondern zielt darauf ab, auf die Politik und die Umsetzung der nötigen Massnahmen einzuwirken. Die Herausforderung wird darin bestehen, zu beweisen, dass die Klagenden tatsächlich betroffen sind, mögliche Schäden festzustellen, und dann aufzuzeigen, inwiefern der Bund dafür verantwortlich ist.

Für jeden Kläger und jede Klägerin wird eine Beschwerde verfasst und der Fall wird individuell behandelt. Ende Mai wird der Bund in einem Schreiben über diese Sammelklage informiert. Jeder Fall könnte an einem anderen Bundesamt zugewiesen werden. Sobald das zuständige Departement den Antrag bearbeitet hat, wird der Bundesrat seine Antwort geben. Bis dahin (wahrscheinlich noch bis Ende 2023) können sich weitere Bäuerinnen und Bauern, die sich der Klage anschließen möchten, bei den Klimaanwälten melden.

Geduld und Druck

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es eine negative Antwort des Bundesrates auf den Vorstoss der Bäuerinnen und Bauern nicht unwahrscheinlich ist. Es besteht dann die Möglichkeit, die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten, um die Fälle dort zu verhandeln. Diese Verhandlungen können bis zu einem Jahr dauern. Wird der Fall erneut abgewiesen, kann er an das Bundesgericht weitergezogen werden. Falls auch hier gegen die Klagenden entschieden wird, sind die Klimaanwälte bereit, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gelangen.

Eine positive Antwort und die Anerkennung der eigenen Verantwortung durch den Bund scheinen im Moment unwahrscheinlich. Dies ist jedoch kein Grund, nichts zu unternehmen, sondern bietet die Möglichkeit, den Druck in den Medien und auf politischer Ebene zu erhöhen. Eine erste Gelegenheit bietet sich, wenn der Brief mit der Klage Ende Mai an den Bund geschickt wird. Während des gesamten Prozesses werden auch die weiteren klimabezogenen Gerichtsverfahren in der Europäischen Union genau beobachtet, wie die öffentliche Anhörung der Klimaseniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg oder die Klage eines peruanischen Bauern gegen einen deutschen Energieriesen.

Jede Stimme, jeder vorgebrachte Fall und jeder Medienbericht trägt dazu bei, das juristische Umfeld zu verändern, damit endlich auch der politische Wille die Klimakrise in Angriff zu nehmen da ist.

  • Dieser Artikel erschien in der Agricultura-Ausgabe 2/2023. Autorin: Anne Berger

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