Das UVEK hat die Klimaklage für unzulässig erklärt, die mehrerer Bäuerinnen, Bauern sowie bäuerliche Verbände – darunter der Kleinbauern-Vereinigung – im März 2024 eingereicht haben. Sie beklagten, dass die Eidgenossenschaft in Bezug auf den Klimaschutz zu passiv sei und damit ihre Existenzgrundlage gefährde. Die Klage wurde nun an das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) weitergereicht.
Im März 2024 haben Bäuerinnen, Winzer, Gemüse- und Obstbauern aus den Kantonen Zürich, Schwyz, Genf, Neuenburg und Waadt, sowie bäuerlichen Organisationen, vertreten durch das Anwaltskollektiv Avocat·e·s pour le Climat, beim UVEK eine Klimaklage eingereicht. Sie forderten die Behörden auf, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um ihre internationalen und nationalen Verpflichtungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zu erfüllen.
Bund reagiert nicht auf Klage
Nun hat die Schweizer Regierung dem Anwaltskollektiv ihre Entscheidung mitgeteilt: Wenig überraschend gibt sie den Klägerinnen und Klägern nicht Recht – unter anderem mache die Schweiz in Bezug auf ihre Klimapolitik genug und die Klage zeige nicht auf, inwiefern die antragstellenden Bäuerinnen und Bauern der globalen Erwärmung besonders ausgesetzt seien. Zur Begründung dieser Entscheidung erklärte das UVEK weiter, dass sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der Klimaseniorinnen nicht berücksichtige.
Die Bäuerinnen, Bauern und Bauernverbände haben sich nun mit einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht (BVGer) gewendet. Kilian Baumann sagt dazu in einem Interview auf SRF: «Wir versuchen es auch über die Politik, aber wir sind häufig in einer Minderheitsposition. Der Rechtsweg ist eine andere Möglichkeit, die man einschlagen kann.» Anders als in der Politik komme es hier nicht auf die Machtverhältnisse oder wirtschaftliche Potenz an, sondern ermögliche es eben auch Einzelpersonen, ihr Recht einzuklagen.
«Bauern wollen mehr Klimaschutz»: SRF-Interview mit Kilian Baumann, Nationalrat Grüne, Bio Landwirt und Präsident der Kleinbauern-Vereinigung (25.10.2024 / 6:39.)
Der juristische Weg zu Klimagerechtigkeit
Klimagerechtigkeit ist sowohl auf politischer als auch ethischer Ebene ein Begriff für Aktionen gegen Staaten oder Unternehmen. Sie geht über Umweltaspekte hinaus und stützt sich auf grundlegende Menschenrechte, darunter das Recht auf Leben und Gesundheit. Ein Recht auf Klimaschutz gibt es als solches nicht. Die Schweiz hat das Pariser Abkommen ratifiziert und sich darin unter anderem verbindlich verpflichtet, Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zu ergreifen und die Finanzströme klimafreundlich zu lenken.
Die wirksamen Maßnahmen wären bekannt, die Schweiz wird aber nur zögerlich aktiv. Deshalb reichten und reichen mehrere vom Klimawandel besonders betroffene und gefährdete Bevölkerungsgruppen Klagen gegen die Schweiz wegen unzureichender Massnahmen gegen den Klimawandel ein. Die Klage der Klimaseniorinnen wurde im April 2024 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg gutgeheissen.
Die Beschwerde an das BVGer und alle Dokumente zu diesem Verfahren sind unter https://avocatclimat.ch/ verfügbar.
- Website Anwaltskollektiv Avocat.e.s pour le Climat
- Protection du climat: les milieux sanitaires et agricoles tancent le Conseil fédéral, Le Temps, 14.10.2024
Weitere Informationen
Bäuer:innen verklagen Bund wegen Untätigkeit
Bäuerinnen, Bauern und bäuerliche Organisationen fordern das UVEK auf, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um ihre internationalen und nationalen Verpflichtungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zu erfüllen. Denn mit der Klimaerwärmung ist ihre Existenzgrundlage gefährdet.
Klimagerechtigkeit: Der Staat muss handeln
Der Verein Anwält:innen fürs Klima steht kurz davor, im Namen von Landwirten, Bäuerinnen und Verbänden, darunter der Kleinbauern-Vereinigung, eine Klage an den Bund für seine Untätigkeit im Bereich des Klimaschutzes einzureichen. Es ist eine beispielhafte Klage, sowohl in juristischer als auch politischer Hinsicht.