Diese Woche startet die Unterschriftensammlung zur Initiative für Ernährungssicherheit. Die aktuelle gesetzliche Grundlage erfüllt die Ziele der Initiative bereits heute, deshalb unterstützt die Kleinbauern-Vereinigung die Unterschriftensammlung nicht. Handlungsbedarf besteht vielmehr in der konsequenten Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes und der Agrarpolitik 2014–17. Dabei muss die Berechnung der Standardarbeitskraft (SAK) praxisnäher angepasst werden.
Für die Kleinbauern-Vereinigung ist die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger, nachhaltiger, inländischer Produktion, und folglich auch der Schutz des Kulturlandes, ein zentrales Anliegen. Einig sind sich die Bauern und Bäuerinnen auch darin, dass der administrative Aufwand gering gehalten, und die Investitionssicherheit verbessert werden muss. Die Forderungen im Initiativtext überzeugen. Doch braucht es zur Erreichung der erklärten Ziele eine Initiative? Im bestehenden Recht (Verfassung, AP 14–17, RPG) sind die Grundlagen vorhanden, um den Forderungen der Initiative nach zu kommen. Aktuell muss der Fokus darum auf der konkreten Umsetzung der Agrarpolitik 2014–17 und des neuen Raumplanungsgesetzeses liegen. Wir setzen uns für eine angemessene Anpassung der Berechnung der Standardarbeitskraft (SAK) und mit konkreten Vorschlägen zur Agrarpolitik 2018–21 für vielseitige kleine und mittlere Betriebe ein. Sie sind das Rückgrat der Schweizer Landwirtschaft und garantieren langfristig eine vielfältige, nachhaltige inländische Produktion.