Ein Entscheid gegen die Transparenz

Die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Nationalrats WBK-N entschied heute mit knapper Mehrheit gegen eine transparente und verantwortungsvolle Politik bei den neuen gentechnischen Verfahren. Die Kleinbauern-Vereinigung kritisiert dieses Vorgehen. Das Vorpreschen von Bauernverbandsvertreter und bürgerlichen Parteien ist unnötig und torpediert die Wahlfreiheit von Bäuerinnen und Bauern sowie Konsumierenden.

Bereits mit der 2018 eingereichten Petition «Neue Gentechnik-Verfahren dem Gentechnikgesetz unterstellen» hat die Kleinbauern-Vereinigung zum Ausdruck gebracht, dass eine umfassende Abklärung und klare Regulierung der neuen gentechnischen Verfahren innerhalb des Gentechnikgesetzes GTG notwendig sind.
Nachdem der Ständerat als Zweitrat für eine vorschnelle Deregulierung ohne seriöse Abklärungsmöglichkeiten votierte, will nun auch eine Mehrheit der WBK-N diesen wichtigen Prozess abkürzen und hat für den neuen Vorstoss von Bauernverbandsvertreter Martin Haab gestimmt. Dieses Vorpreschen gefährdet eine verantwortungsvolle und transparente Regelung der neuen gentechnischen Verfahren.

Ein Votum zulasten der Konsument:innen und Bäuer:innen
Immerhin hat sich die WBK-N gegen die vorgeschlagene Regelung des Ständerats ausgesprochen. Dadurch hätten die neuen gentechnischen Verfahren per sofort nicht mehr dem Gentechmoratorium unterstehen sollen. Das ist ein wichtiger Entscheid aus Sicht der Kleinbauern-Vereinigung. Nationalrat Haab und der Schweizer Bauernverband zielen jedoch in eine ähnliche Richtung, wenn sie die neuen Verfahren nicht mehr dem GTG unterstellen möchten. Pflanzen, die mittels neuer gentechnischer Verfahren hergestellt werden, sollen in Zukunft im Falle einer Zulassung, weder gekennzeichnet noch in getrennten Warenflüssen geführt werden oder unter eine Koexistenzregelung fallen. Eine knappe Mehrheit der WBK-N spricht sich damit gegen eine transparente Regelung aus, zulasten von Konsument:innen und Bäuer:innen.

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