Forderungen zur AP22+ eingereicht

Heute endete die Vernehmlassung zur AP22+. In Ihrer Stellungnahme begrüsst die Kleinbauern-Vereinigung die Einführung des Betriebsbeitrags und der Obergrenze, fordert jedoch klare Korrekturen in der Höhe. Was jedoch gar nicht geht, ist eine Erhöhung der Ausbildungsanforderungen zum Bezug der Direktzahlungen, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wird. Dadurch würde der Strukturwandel durch die Hintertür unnötig vorangetrieben.

Zur Vielfalt in der Landwirtschaft gehört heute, dass Menschen mit unterschiedlichem Bildungsrucksack Zugang zur Landwirtschaft erhalten. Diese Ausbildungsanforderungen möchte der Bundesrat nun verschärfen und verlangt künftig eine höhere Berufsbildung mit Fachausweis für den Bezug von Direktzahlungen. Die Kleinbauern-Vereinigung befürwortet zwar ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges Weiterbildungsangebot sowohl für Quereinsteiger, Bäuerinnen als auch EFZ- und EBA-Absolventen, lehnt die vorgeschlagenen neuen Ausbildungsanforderungen jedoch klar ab.

In seiner Botschaft zur Agrarpolitik 22+ hielt der Bundesrat einmal mehr an den alten Wachstumslogiken fest. Die Kleinbauern-Vereinigung fordert in ihrer Stellungnahme, dass Strukturvielfalt, Natur- und Konsumentennähe als Wert und Zukunftsperspektive für die Schweizer Landwirtschaft endlich anerkannt und stärker gefördert werden. Es gilt, die Fehlentwicklungen der letzten Agrarreform 14-17 im Struktur- und Umweltbereich zu korrigieren. Eine sichere Lebensmittelversorgung wurde jahrelang einseitig mit der Hektargrösse gleichgesetzt anstatt auch Faktoren wie die wirtschaftliche Stabilität durch Strukturvielfalt oder der Vielfalt an Betriebszweigen zu beachten. Durch die Einführung eines Betriebsbeitrags und einer Obergrenze für Direktzahlungen plant der Bundesrat mit der AP22+ immerhin leichte Korrekturen. Diese gehen der Kleinbauern-Vereinigung aber entschieden zu wenig weit. Anstelle des vom Bundesrat vorgeschlagenen symbolischen Betriebsbeitrags von 4500 Franken fordert die Kleinbauern-Vereinigung einen Betriebsbeitrag von mindestens 8000 Franken. Zudem verlangt die Kleinbauern-Vereinigung eine Direktzahlungs-Obergrenze bei 150’000 Franken und die Abstufung der Zonenbeiträge ab 40 Hektaren.  

Spekulation mit Boden verhindern, Zugang zu Land ermöglichen

Den Quereinstieg in die Landwirtschaft zu erleichtern ist seit langem ein grosses Anliegen der Kleinbauern-Vereinigung. Der vom Bundesrat vorgeschlagenen Überarbeitung des bäuerlichen Bodenrechts BGBB fehlt es aber leider an einer übergeordneten Strategie. Auch in Zukunft muss das BGBB zwingend das Selbstbewirtschaftungsprinzip sichern und das Kulturland langfristig und wirksam vor Spekulation schützen. Die Kleinbauern-Vereinigung fordert aus diesem Grund eine komplette Überarbeitung der Vorschläge.

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