Unter dem Motto #JetztWeichenStellen forderte die Kleinbauern-Vereinigung zusammen mit der Klima-Allianz ein griffiges CO2-Gesetz. Es braucht jetzt die nötigen Rahmenbedingungen, damit die Schweiz ihre Verpflichtungen aus dem Klimaabkommen von Paris erfüllen kann. Mit der deutlichen Annahme der Vorlage hat der Nationalrat nun ein erstes positives Zeichen gesetzt. Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst insbesondere, dass erstmals auch die Landwirtschaft in die Pflicht genommen wird.
Im zweiten Anlauf nach 2017 hat die grosse Kammer gestern das CO2-Gesetz bestätigt. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Allerdings kann kaum von einem ambitionierten Entwurf gesprochen werden. Mit den beschlossenen Massnahmen bleibt die Schweiz noch weit hinter dem zurück, was das Pariser Klimaabkommen und die wissenschaftlichen Erkenntnisse verlangen. Es wird also nötig sein, bei den Zielen nachzubessern und noch mehr das Verursacherprinzip anzuwenden. Und es werden alle ihren Beitrag leisten müssen.
In seiner Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes erwähnt der Bundesrat nun erfreulicherweise erstmals auch die Landwirtschaft. Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst, dass die Landwirtschaft als Mitverursacherin, aber auch Direktbetroffene des Klimawandels, in die Pflicht genommen wird. Während Massnahmen in den Sektoren Gebäude, Industrie und Verkehr im CO2-Gesetz geregelt werden, wird für den Bereich Landwirtschaft auf die Agrarpolitik verwiesen. Neue, griffige Massnahmen müssen mit der Agrarpolitik 2022+ deshalb dringend in Angriff genommen werden. Denn das Treibhausgas-Inventar des Bundes zeigt es deutlich: Die Reduktion der CO2-Emissionen geht viel zu langsam voran, und der Ausstoss von Methan, Lachgas und synthetischen Gasen blieb gar unverändert.
Landwirtschaft ist gefordert
Mitverantwortlich an den Treibhausgasemissionen, insbesondere den hohen Methan- und Lachgas-Emissionen (sie machen immerhin rund 20% der Gesamtemissionen aus) ist auch die Landwirtschaft. Sie ist damit eine wichtige Akteurin in der Klimafrage. Insbesondere, da sie nicht nur Teil des Problems, sondern auch der Lösung ist. Mit einer standortangepassten, schonenden Bewirtschaftung bietet die Landwirtschaft die Möglichkeit Kohlenstoff zu speichern. Dafür braucht es wirksame Massnahmen: Lenkungsabgaben auf Dünger, importiertes Kraftfutter und Pestizide; Humuserhalt und -aufbau im Ackerland; Schutz von Moorböden; Senkung von Stickstoffüberschüssen; Energieeffizienz; Förderung von Weidehaltung und Langlebigkeit bei Tierzucht und -haltung; Optimierung des Düngermanagements; Förderung gesamtbetrieblicher ökologischer Bewirtschaftungssysteme; Vermeidung von Lebensmittelabfällen.
Verbindlichen Absenkpfad festlegen
Mit der AP 22+ steht eine neue Gesetzgebung zur Diskussion, die die entsprechenden Zeichen setzen kann – beispielsweise mit einem breiten Massnahmenkatalog und einem klaren, verbindlichen Absenkpfad zur Reduktion der Treibhausgasemissionen durch die Landwirtschaft. In der Botschaft zur AP 22+ fehlt es jedoch an der notwendigen Verbindlichkeit zur Erreichung der Zielvorgaben. Ausserdem mangelt es auch an einer längerfristigen Perspektive, wie die Landwirtschaft als Betroffene die Auswirkungen des Klimawandels meistern kann. Unter anderem aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs fordert die Kleinbauern-Vereinigung ein Eintreten auf die AP 22+. Die Politik muss jetzt den Weg hin zu einer zukunftsgerichteten Landwirtschaft ebnen, die ihren Beitrag in der Klimafrage leisten kann.