Bauernhöfe weitergeben statt auflösen

Wer sich mit ausserfamiliärer Hofübergabe in der Schweiz beschäftigt, kommt um finanzielle, rechtliche und soziale Hürden nicht herum. Der gesetzliche Rahmen schützt einerseits das Landwirtschaftsland vor Spekulation, birgt aber andererseits Hürden für ausserfamiliäre Hofübergaben. Doch es ist einiges in Bewegung, das Hoffnung schöpfen lässt.

Kompromissbereitschaft ist die Grundlage für eine erfolgreiche Hofübergabe. Photo: Silvan Mahler
Immer weniger dafür grössere Betriebe bedeuten immer weniger Betriebe zum Übernehmen. Illustration: Christof Stückelberger

Seit der Gründung der Kleinbauern-Vereinigung im Jahr 1980 hat sich die Anzahl Betriebe sowie Beschäftige in der Landwirtschaft mehr als halbiert. Im Durschnitt der letzten 43 Jahre wurden 1319 Betriebe pro Jahr aufgegeben, das sind 3.6 pro Tag (BFS 2024). Es sind vor allem kleine bis mittelgrosse Betriebe, die verschwinden. Betriebe ab 30 ha sowie die durchschnittlich bewirtschaftete Fläche pro Betrieb nehmen weiterhin zu. Gleichzeitig hat sich die Alterspyramide der Bewirtschaftenden in den letzten Jahrzehnten nach oben verschoben: Aktuell werden 55 % der Betriebe von über 50-jährigen Betriebsleitenden geführt. Dass ein Hof innerhalb der Familie weitergeführt wird, ist heute keine Selbstverständlichkeit mehr. Wenn Betriebsleitende das Pensionsalter erreichen und keine Direktzahlungen mehr erhalten, wird oftmals die Abparzellierung des Hauses gewählt und das Land verpachtet oder verkauft. Die umliegenden Betriebe reissen sich meistens wegen den flächenbezogenen Direktzahlungen ums Land. Übrig bleiben teurer umgebaute Wohnhäuser oder halbe Ruinen sowie immer grössere Betriebe.

Es gibt Alternativen

Gleichzeitig gibt es immer mehr gut ausgebildete Landwirtinnen und Landwirte, die einen Hof selbstständig führen und Lebensmittel produzieren wollen. Dies kann anhand der zunehmenden landwirtschaftlichen Berufsabschlüsse sowie der Anmeldungen von Hofsuchenden bei der Anlaufstelle für ausserfamiliäre Hofübergabe der Kleinbauern-Vereinigung belegt werden. Die Anlaufstelle vermittelt seit rund 10 Jahren Hofsuchende an Betriebsleitende ohne innerfamiliäre Nachfolge und bietet kostenlose Erstberatung an. Seitdem haben sich rund 350 Hofabgebende und 700 Hofsuchende für Vermittlung oder mit dem Bedürfnis nach Beratung bei der Anlaufstelle gemeldet. Bei rund 40 Betrieben kam es über die Anlaufstelle zu einer erfolgreichen Übergabe.

Den eigenen Spielraum kennen

Für die Hofabgebenden sind oftmals die Vorsorge, steuerliche Folgen, die Wohnsituation sowie der emotionale Prozess des Loslassens (vgl. unser Artikel hier) die grossen Hürden einer ausserfamiliären Übergabe. Vor der Suche nach einer Nachfolge sollte daher abgeklärt werden, ob es in der Familie interessierte Nachfolgerinnen gibt, was die abtretende Generation für ihr Leben danach braucht und wie wichtig der Erhalt des Betriebes für sie ist. Besteht der Wille und die Möglichkeit, den Betrieb als Einheit weiterzugeben, gibt es unterschiedliche Optionen. Die Verpachtung ist verlockend, da der Entscheid weniger definitiv ist, wobei vorher sichergestellt werden muss, dass mit dem Pachtzins die Schulden verzinst und getilgt und Versicherungen, Hauptreparaturen in Gebäude sowie  Steuern bezahlt werden können. Auch steht keine Vorsorge aus dem Hof zur Verfügung. Ein Verkauf ist definitiv, kann aber sehr entlasten. Die Vorsorge wird geregelt und ermöglicht eine unabhängige Wohnsituation. Eine weitere Lösung kann eine Mischung aus Verkauf und Gewerbepacht sein. Dabei werden die Gebäude langfristig im Baurecht verkauft und das zugehörige Land auf dieselbe Dauer verpachtet. So können die Pächter in die Gebäude investieren und Investitionskredite beantragen. Ein Verkauf im Baurecht ist für die Übernehmenden günstiger, trotzdem ist es eine längerfristige Lösung. Es gibt aber keine allgemeingültige Lösung und jede Situation muss individuell betrachtet werden.

Wer es sich leisten kann

Anders als in gewissen Nachbarländern (vgl. unser Artikel hier) ist Landwirtschaftsland in der Schweiz dank dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) vor Spekulation und Zweckentfremdung relativ gut geschützt. Nach dem Prinzip der Selbstbewirtschaftung ist ein Erwerb nur für natürliche Personen möglich, die fähig sind, das Land selbst zu bewirtschaften. Dank dieser Regulierung, sowie die der Preise, schützt es landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke vor überhöhten Preisen. Aber das bäuerliche Bodenrecht wurde explizit zur Förderung von «Familienbetrieben » angelegt und begünstigt die innerfamiliäre Weitergabe: Nachkommen erhalten den Betrieb in der Regel zum Ertragswert, ausserfamiliäre müssen den Verkehrswert bezahlen. Letzterer kann je nach Region 2- bis 7-mal höher als der Ertragswert sein. Hinzu kommt, dass bei einem Kauf die Beteiligung von Banken mit Hypotheken durch die Belastungsgrenze auf 135 % des Ertragswerts limitiert ist. Daher gilt es meist eine grosse Lücke zwischen der Belastungsgrenze und dem Verkaufspreis zu finanzieren. Nebst dem Eigenkapital können dazu Erbvorbezüge, Darlehen von Bund, Stiftungen oder Bekannten, Bürgschaften oder Crowdfunding dienen. Beim Bund können bis zum 35. Lebensjahr zinslose Darlehen beantragt werden. Diese müssen jedoch innert max. 14 Jahren getilgt werden und ihre Höhe ist von der Betriebsgrösse (SAK) abhängig. Wichtig ist daher auch, dass die Tragfähigkeit des Betriebs garantiert ist. Denn was für ein älteres Ehepaar ohne grosse Investitionen ausreicht, kann für eine junge Familie auf demselben Betrieb je nach dem nicht genügen. Der Trend zu immer grösseren und kapitalintensiveren Betrieben macht Übernahmen grundsätzlich schwieriger.

Anlass zur Zuversicht

Die Ferme de la Croix-De-Luisant (VD) wurde erfolgreich in neue Hände übergeben. Photo: Anne Berger

Die Tatsache, dass sich pro Woche durchschnittlich ein bis zwei Hofabgebende bei der Anlaufstelle für ausserfamiliäre Hofübergabe melden mit dem Willen, ihren Betrieb als Ganzes weiterzugeben, gibt Hoffnung. Für sie ist die Weiterführung ihres Lebenswerkes von grosser Bedeutung. Dazu sind sie ein Stück weit bereit, Kompromisse einzugehen, wie z. B. einen neuen Wohnort zu suchen. Umgekehrt melden sich pro Woche 2–3 Hofsuchende bei der Anlaufstelle an, die mit Respekt diese Lebenswerke weiterführen wollen und dazu z. T. hohe finanzielle Belastungen auf sich nehmen.

Grund zur Hoffnung gibt auch die aktuell laufende Teilerevision des BGBB, bei der gewisse Anpassungen die ausserfamiliäre Hofübergabe vereinfachen könnten. Diskutiert wird, die Belastungsgrenze für Hypotheken auf 150 % des Ertragswerts zu erhöhen und die Realteilung eines Betriebs zu ermöglichen, sofern zwei landwirtschaftliche Gewerbe mit je einem Betriebszentrum daraus entstehen können. Dadurch stünden wieder mehr Betriebe für eine Übernahme zur Verfügung. Weiter sind eine Klärung und einheitliche Regelung für den Erwerb durch eine AG oder GmbH geplant, was den Zugang zu Land für Gruppen vereinfachen würde.

Zudem zeigt die Vielfalt an Partnerorganisationen und Beratungspersonen, welche die Anlaufstelle für ausserfamiliäre Hofübergabe der Kleinbauern-Vereinigung unterstützen, dass es vielen ein Anliegen ist, gutaufgestellte Betriebe zu erhalten und ausgebildete Landwirte in der Branche zu halten. Dass über sonstige politische Differenzen hinweg zu diesem Thema am selben Strick gezogen wird, stimmt optimistisch.

  • Dieser Artikel erschien in der Agricultura-Ausgabe 1/2025. Autorin: Mirjam Bühler

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