Agrarpaket 2017: Investitionskredite auch für Quereinsteiger

Im Rahmen der Vernehmlassung zum Agrarpaket 2017 fordert die Kleinbauern-Vereinigung den Bundesrat auf, von der geplanten Verschärfung bei der Vergabe von landwirtschaftlichen Investitionskrediten abzusehen. Innovative und tragbare Projekte sollen unabhängig von der Ausbildung der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter gefördert werden

In der Vernehmlassung zum Agrarpaket 2017 schlägt der Bund vor, die Ausbildungsanforderungen der Gesuchsteller für Investitionshilfen (zinslose Kredite) zu verschärfen. Bisher konnten alle Landwirte mit Fähigkeitszeugnis, die einen Betrieb mit mindestens einer Standardarbeitskraft (SAK) bewirtschaften, ein Gesuch stellen. Neu müssten alle Gesuchstellenden den Betriebsleiterkurs mit der Berufsprüfung abschliessen oder eine fünfjährige erfolgreiche Betriebsführung vorweisen. Die Kleinbauern-Vereinigung hält diese strengeren Vergabekriterien für den falschen Weg. Vielen jungen Landwirten mit guten Projekten würden so unnötig Steine in den Weg gelegt.

Hürden für Junge und Quereinsteiger abbauen

Eine stetige Aus- und Weiterbildung ist sinnvoll und wichtig. Jedoch sollen innovative und tragbare Projekte unabhängig von der Ausbildung der Betriebsleiter gefördert werden. Mit den vorgesehenen höheren Anforderungen werden viele motivierte Menschen, die für sich in der Landwirtschaft eine Zukunft sehen, jedoch «nur» eine Grundausbildung oder nicht den klassischen landwirtschaftlichen Ausbildungsweg (z.B. Zweitausbildung EFZ) absolvieren, von Unterstützungsgeldern ausgeschlossen. Eine landwirtschaftliche Weiterbildung als Patentrezept gegen hohe Strukturkosten hält die Kleinbauern-Vereinigung für untauglich.

Mit der geplanten Änderung würde sich die Schweizer Landwirtschaft die Chance hin zu mehr Vielfalt verbauen. Diese ist für eine nachhaltige Entwicklung jedoch dringend nötig. Anstatt neuer Hürden fordert die Kleinbauern-Vereinigung ein durchlässigeres Bildungssystem und vor allem mehr Unterstützung für gute, zukunftsfähige Projekte. Deren Beurteilung soll dabei nicht, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, einseitig auf die Wirtschaftlichkeit und Grösse des Betriebs reduziert werden. Ökologische, tierwohlfördernde und soziale Aspekte sollen ebenfalls zwingend beachtet werden.

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