Die Kleinbauern-Vereinigung hat die Ja-Parole zur Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente gefasst. Da über 70% der Bäuerinnen und 55% der Bauern heute über keine 2. oder 3. Säule verfügen, sind sie in besonderem Masse auf eine sichere AHV angewiesen.
Am 3. März 2024 stimmen die Schweizer Stimmbürger:innen über die 13. AHV-Rente ab. Diese soll steigende Ausgaben für Mieten, Krankenkassenprämien, Strom und Lebensmittel ausgleichen und somit sicherstellen, dass die AHV ihrer Aufgabe der Existenzsicherung nachkommt. Personen, die in der Landwirtschaft arbeiten, haben die tiefsten Renteneinkommen und sind entscheidend auf die AHV angewiesen. 70% der Bäuerinnen und 55% der Bauern haben keine 2. oder 3. Säule. Trotz eines langen und harten Arbeitslebens müssen Bäuer:innen und landwirtschaftliche Angestellte im Alter mit einem kleinen Budget auskommen, welches durch die Teuerung existentiell belastet wird. Deshalb hat die Kleinbauern-Vereinigung die Ja-Parole zur 13. AHV-Rente beschlossen.
Eine starke AHV für den Erhalt der bäuerlichen Betriebe
Traditionell wird in der Landwirtschaft ein Teil der Altersvorsorge durch das weitere Wohnen auf dem Hof gesichert. Dies geht aber mit einer grossen Abhängigkeit von der jüngeren Generation einher. Mit einer 13. AHV-Rente werden pensionierte Bäuer:innen finanziell bessergestellt und der Generationenwechsel auf den Betrieben erleichtert. Dies begünstigt auch ausserfamiliäre Hofübergaben, bei welchen der Betrieb als Ganzes in neue Hände übergeben wird. Bei ihrer «Anlaufstelle für ausserfamiliäre Hofübergabe», welche im Frühling ihr 10-jähriges Bestehen feiert, sieht die Kleinbauern-Vereinigung, wie grosse Unsicherheiten bezüglich der Wohnsituation die Übergabe und dadurch den Erhalt von Bauernbetrieben erschweren. Deshalb wird eine 13. AHV-Rente auch den angehenden Landwirt:innen zugutekommen.