Gentechfreie Landwirtschaft

Die gentechfreie Produktion ist Teil einer bäuerlichen Landwirtschaft und ein Qualitätsvorteil für die Schweizer Bäuerinnen und Bauern. Deshalb setzt sich die Kleinbauern-Vereinigung für die risikoarme Alternative ohne Gentechnik ein.

Eine nachhaltige Lebensmittelproduktion verzichtet auf Gentech-P­flanzen und setzt auf einen agrarökologischen Anbau. Anstelle von Laborp­flanzen führen standortangepasste Kulturpflanzen, kombiniert mit schonenden Anbaumethoden, besser und nachhaltig zum Ziel. Gentech-P­flanzen dienen der industriellen Landwirtschaft, die auf grossen Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln setzt. Mit weitreichenden Folgen für die Umwelt: Die Artenvielfalt schwindet, resistente Unkräuter und Schädlinge bedrohen die Ernte und die Bodenfruchtbarkeit leidet. In der Schweiz ist der Anbau von Gentech-P­flanzen dank des Moratoriums bis Ende 2025 verboten. Forschung ist erlaubt und soll es auch bleiben. Für die Schweizer Landwirtschaft, die mit Qualität punkten will, ist der Verzicht auf Gentech-P­flanzen die logische Konsequenz. Zudem ist die Trennung der Waren­flüsse zu kostspielig und logistisch nicht umsetzbar. Bauern, die auf Gentechnik verzichten, hätten das Nachsehen.

Mit der Annahme der Gentechfrei-Initiative wurde in der Schweiz das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft mit einem 5-jährigen Moratorium belegt. Seither wurde dieses Moratorium dreimal verlängert und gilt momentan bis Ende 2021. Die Kleinbauern-Vereinigung setzt sich seit ihren Anfängen für eine gentechfreie Schweiz ein und war massgeblich an der Einführung des Moratoriums beteiligt.

Die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) hat 2003 die Gentechfrei-Initiative lanciert. Diese forderte ein fünfjähriges Anbau-Moratorium für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) und ein Verbot von Genmanipulationen an Nutztieren. Im November 2005 hat das Schweizer Stimmvolk diese Vorlage mit einer Mehrheit von 55,7 Prozent angenommen. 2010 wurde das Moratorium bis ins Jahr 2013 verlängert. Mit der AP 14-17 wurde das Anbaumoratorium zum zweiten Mal verlängert. Ausschlaggebend waren die ungenügenden rechtlichen Vorgaben des bestehenden Gentechnikgesetzes. Der Bund wollte eine Koexistenz-Verordnung verabschieden, die das Nebeneinander von GVO und gentechfreien Pflanzen ermöglichen sollte. Anfang 2013 schickte der Bund die besagte Verordnung in die Vernehmlassung. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer sprach sich geschlossen gegen den Anbau von GVO in der Schweiz aus. Daneben reichten Genf, Bern, Jura, Neuenburg und Freiburg zusammen eine Standesinitiative zur Verlängerung des Moratoriums ein. Einige Zeit später stimmte auch der Kanton Thurgau der Forderung zu. Auf kantonaler Ebene gehen Freiburg, Genf und Tessin noch weiter und verankern ein GVO-Anbauverbot in ihren Landwirtschaftsgesetzen.

Der Bundesrat reagierte 2015 und verlängerte das Moratorium bis 2021. Bis dahin sollten Koexistenz-Regelungen und Rahmenbedingungen für GVO-Anbaugebiete formuliert werden, mit dem Ziel das Moratorium auslaufen zu lassen oder zu lockern. Dieser Vorschlag wurde vom Parlament jedoch abgelehnt. Die Kleinbauern-Vereinigung begrüsst die Verlängerung des Moratoriums und die Ablehnung des Koexistenz-Vorschlags. Sie fordert jedoch längerfristig ein Verbot, denn ein Nebeneinander von gentech und gentechfrei ist in der kleinstrukturierten Schweiz unmöglich umzusetzen. Zudem spricht sich eine Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel aus.

Weiterführende Infos

Neue Gentechnik-Verfahren versprechen den präzisen „Umbau“ von Pflanze, Tier und Mensch. Doch wie präzise sind die Techniken? Wie steht es mit unbeabsichtigten Effekten? Wie sinnvoll sind die angestrebten Veränderungen in den Pflanzen überhaupt? Und wer wird von deren Anwendung am meisten profitieren? Kritisches Nachfragen und eine vorsorgende Regulierung sind dringend notwendig.

Bei den neuen Gentechnik-Verfahren handelt es sich um verschiedene Methoden, beispielsweise die CRISPR/Cas-Technik, bei der sogenannte Gen-Scheren zur Veränderung des Genoms zum Einsatz kommen oder direkte Eingriffe in die Genregulierung vorgenommen werden. Die Biotech- und Agrarindustrie und viele Forscher fordern, trotz des geringen Wissensstandes und der fehlenden Erfahrungen mit den neuen Gentechnik-Methoden, diese Verfahren von der bestehenden Gentechnikregulierung auszunehmen. Dies obwohl verschiedene unabhängige Gutachten aufzeigen, dass auch die neuen Verfahren unter das Gentechnikgesetz fallen müssen. Eine Petition mit dieser Forderung wurde mit mehr als 30’000 Unterschriften am 31.08.2018 bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Die Verfahren sollen insgesamt effizienter sein. Doch dies bedeutet nicht auch sicherer und kontrollierbar. Das Potential zur Veränderung des Erbgutes geht bei den neuen Techniken über das der bisherigen gentechnischen Verfahren hinaus. Die Grenzen der Machbarkeit und der Beeinflussung des Erbmaterials werden deutlich verschoben. Die neuen Werkzeuge lösen einen Schub von Anwendungen der Gentechnik in der Pflanzen- und Tierzucht aus. Wenn die neuen gentechnischen Verfahren nicht dem Gentechnikgesetz unterstellt werden, können auf diese Weise hergestellte Pflanzen oder auch Tiere ohne Risikoabklärung und Deklaration in den Verkauf gelangen. Die Konsumierenden würden in diesem Fall nicht einmal erfahren, wenn sie gentechnisch veränderte Lebensmittel auf dem Teller hätten.

Aufgrund des Gentech-Moratoriums, welches noch bis Ende 2021 in Kraft ist, werden in der Schweiz keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut – dank einem freiwilligen Verzicht werden auch keine gentechnisch veränderten Futtermittel eingesetzt. Die Schweizer Landwirtschaft produziert heute also gentechfrei, nicht nur direkt beim Anbau, sondern auch indirekt bei der Fütterung.

Im Gegensatz zum Anbau ist der Import von gentechnisch veränderten Pflanzen (in nicht vermehrungsfähiger Form, z.B. gemahlen) zu Fütterungszwecken möglich, sofern eine Zulassung besteht. Bisher hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine gentechnisch veränderte Soja- und vier gentechnisch veränderte Maissorten zugelassen. Bei einer Maissorte wurde die Zulassung nach fünfzehn Jahren nicht verlängert. Obwohl es möglich wäre, werden sämtliche Nutztiere hierzulande ohne Gentechnik gefüttert. Die Schweiz ist also vom Anbau bis in den Futtertrog gentechfrei. Viele Labels verlangen dies ohnehin (Bio Suisse, IP-Suisse, Suisse Garantie, nicht abschliessend). Die Agrarpolitik hält fest, dass der Bund die Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf eine gemeinsame Qualitätsstrategie unterstützt. Diese Qualitätsstrategie bekräftigt unter anderem: «Die Landwirtschaft verzichtet zur Nutzung von Marktchancen auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (vermehrungsfähige Pflanzen, Pflanzenteile, Saatgut und Tiere). Viele Unternehmen und Organisationen der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft haben diese Strategie unterzeichnet. Konsumentinnen und Konsumenten können heute also darauf zählen, dass die Schweizer Bauern ihren Tieren keine gentechnisch veränderten Futtermittel füttern. Ein Grund mehr, ob zuhause oder auswärts, sich für Schweizer Fleisch, Eier und Milchprodukte zu entscheiden. Indem Schweizer Bauern keine gentechnisch veränderten Futtermittel verwenden, produzieren sie, was der Markt verlangt und setzen ein klares Zeichen gegen eine einfältige, industrielle Landwirtschaft.

Wir importieren nicht nur die Hälfte des in der Schweiz konsumierten Gemüses aus dem Ausland, sondern auch das Pflanzgut für in der Schweiz produziertes Gemüse. Während vor 30 Jahren vor allem Saatgut importiert wurde, werden heute – ausgelöst durch die Intensivierung im Gemüsebau – vor allem Setzlinge importiert. Auch die im Biolandbau eingesetzten Sorten stammen grösstenteils aus konventioneller Züchtung. Es besteht Handlungsbedarf. Doch das ist gar nicht so einfach, denn die Biozüchtung steht unter Druck.

Der Druck auf die alternative Pflanzenzüchtung ist gross. Mit dem Aufkommen der neuen gentechnischen Verfahren hat dieser Druck noch zugenommen. Neue gentechnische Verfahren sollen wiederum alles richten: trockenheitstolerante und schädlingsresistente Pflanzen herzaubern oder die Weltbevölkerung vor Hunger bewahren. Zudem könnten mit den neuen Methoden gewünschte Eigenschaften bei Pflanzen viel schneller erzielt werden. Jedenfalls gemäss einem Syngenta-Mitarbeiter an einer Tagung über neue gentechnische Verfahren in der Pflanzenzüchtung. Die biologische Pflanzenzucht verbrauche zu viel Zeit und basiere auf einer viel zu kleinen genetischen Ressource, heisst es von Gentech-Befürwortern, ungeachtet der Risiken und Unsicherheiten, die Gentech-Pflanzen mit sich bringen.

Für die Kleinbauern-Vereinigung ist dies der falsche Weg. Es braucht standortangepasste Pflanzen, gezüchtet in Wechselwirkung mit der Umwelt statt im sterilen Labor hergestellt. Kombiniert mit schonenden Anbaumethoden. Darauf beruht eine zukunftsgerichtete, vielfältige und bäuerliche Landwirtschaft.