AHV ab 62 ermöglichen
Die Kleinbauern-Vereinigung unterstützt ein flexibles AHV-Alter ab 62 und stellt sich gegen das Nein bürgerlicher Agrarvertreter im Parlament. SP-Nationalrätin Hildegard Fässler, im st.gallischen Werdenberg zuhause, sieht Vorteile für Bäuerinnen und Bauern.
Hildegard Fässler gehört in der SP-Fraktion zu den AgrarspezialistInnen. Sie präsidiert die nationalrätliche Wirtschaftskommission,wo alle Landwirtschaftsgeschäfte vorberaten werden.
Es gab mehrere Vorstösse, für Bäuerinnen und Bauern, den vorzeitigen Ausstieg aus der Landwirtschaft zu erleichtern. Doch landwirtschaftliche Sonderlösungen um Land zum Kauf oder zur Pacht durch andere Betriebe frei zu bekommen, scheiterten. Darin unterscheidet sich die Volksinitiative «AHV ab 62». Sie gilt für alle AHV-Berechtigten, unabhängig vom Beruf, und sie ist kein Mittel zur landwirtschaftlichen Strukturbereinigung. SP-Nationalrätin Hildegard Fässler gehört zum Initiativkomitee. Ihr stellten wir einige Fragen.
Die Volksinitiative will AHV-Renten ab 62 Jahren ohne Kürzung ermöglichen. Wer wird das Angebot nutzen?
All jene, die nach einem strengen Erwerbsleben erschöpft sind. Das sind insbesondere Berufsleute, die jahrelang körperlich hart gearbeitet haben. Leute vom Bau, Putzfrauen, Strassenarbeiter – oder in der Landwirtschaft Tätige. Auch ältere Arbeitnehmende, die nach einer Entlassung keinen neuen Job mehr finden, können ab 62 von der Regelung profitieren.
Für die Pensionskasse gibt es eine Kürzung. Und die Bauern erhalten keine Direktzahlungen mehr?
Voraussetzung für die volle AHV-Rente mit 62 ist die Aufgabe der Erwerbstätigkeit. Das gilt auch für Bauern und Bäuerinnen. Wer den Beruf als Bewirtschafter oder Bewirtschafterin des Landwirtschaftsbetriebs aufgibt, hat natürlich auch keinen Anspruch mehr auf Direktzahlungen.
Sie gehen davon aus, dass in der Landwirtschaft nur Gebrauch von einer AHV ab 62 macht, wer körperlich oder mental am Anschlag ist?
Ja, auf jedenfall! Die vorzeitige Möglichkeit, die volle AHV-Rente zu beziehen, wird zudem den Entscheid einer Betriebsübergabe erleichtern.
Warum unterstützte die bürgerliche Agrarlobby die AHVInitiative nicht?
Das ist mir ein Rätsel. Ich glaube aber, dass die Bauernvertreter im Parlament nicht mehr wissen, wo ihre Leute der Schuh wirklich drückt. Sie reden zwar gerne davon, dass es in der Landwirtschaft viele «working poor» gebe. Von Solidarität mit den kleinen Leuten, ob in der Landwirtschaft oder in anderen Branchen, ist da keine Spur.
Die Gegner stellen die Kostenfrage. Ist die AHV ab 62 finanzierbar?
Diese Frage wird seit der Einführung der AHV 1948 ständig gestellt. Bei jeder Revision wird behauptet, sie sei nicht finanzierbar. Wahr ist aber, dass alle Leistungsverbesserungen trotz der Unkenrufe immer finanziert werden konnten. Ob wir uns das flexible Rentenalter ab 62 leisten wollen oder nicht, ist in erster Linie ein politischer Entscheid, kein finanzieller. Die Umsetzung der Initiative kostet etwa gleich viel, wie der Bundesrat ursprünglich für die 11. AHV-Revision einsetzen wollte, also eine knappe Milliarde Franken; dies bei einem Überschuss der AHV in den letzten beiden Jahren von je rund 2 Milliarden.
AHV ab 62 – ohne Rentenkürzung
| National- und Ständerat beschlossen in der letzten Session ein Nein zur Volksinitiative «AHV ab 62» zu empfehlen. Einzig Grüne und SP waren für die Initiative. Im November stimmen wir darüber ab. |
| Das verlangt die Initiative «AHV ab 62» |
|
● Wer die Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise aufgibt, hat ab vollendetem 62. Altersjahr Anspruch auf Rente. ● Bei Bezug vor dem bedingungslosen Rentenalter wird die Rente von Versicherten mit Erwerbseinkommen unter dem Anderthalbfachen des maximalen rentenbildenden Einkommens (zZt. fast 120’000 CHF) nicht gekürzt. ● Der bedingungslose Anspruch auf Altersrente entsteht spätestens mit vollendetem 65. Altersjahr. |
FOTO: DORIS KARCH