Wir warten noch heute auf Gerechtigkeit

Hans B.*
Verdingkinder sind ein dunkles Kapitel in der schweizerischen Geschichte Fotos: MS, Keystone/Archive, Keystone/Photopress-Archiv/EB
Hans B.* treibt die Erinnerung immer noch Tränen in die Augen: 70 Jahre ist es her, seit der nun 81-jährige als Verdingbub sein Zuhause im Emmental verlassen musste. Als zweites von sieben Kindern wurde er 1922 geboren und Teilen stand für ihn von Anfang an auf der Tagesordnung. Doch bald gab es nichts mehr zu teilen: Die Zeiten Ende der Zwanziger-, anfangs der Dreissigerjahre waren schlecht. Der Vater verdiente als Maurer im Akkord nicht genug, um die grösser werdende Familie zu ernähren, und auch der Zustupf der Mutter, die in der Zigarrenfabrik ein paar Franken dazu verdiente, langte nicht weit. Für Hans begann ein Kapitel in seinem Lebenslauf, das er heute zwar verdrängt, aber nie so richtig vergessen kann. «Ich wurde auf einen Bauernhof gebracht, der zum Glück im gleichen Dorf war und ich so doch regelmässig meine Familie sehen konnte. Aber dort ging es vor allem darum, mich als billige Arbeitskraft einzusetzen», erinnert er sich. Die Umgangsformen waren streng, die Arbeit hart. «Doch es gab wenigstens genügend zu Essen, auch wenn der Speisezettel nicht allzu abwechslungsreich war.»
Geschlagen wurde er selten, doch es kam vor. «Das waren die erniedrigsten Momente. Ich hatte ja niemanden, der mir helfen konnte. Meine Brüder waren auch verdingt, aber auf anderen Höfen. Ich war ganz allein», sagt er mit nachdenklichem Blick. Mit einer Handbewegung versucht er, die Vergangenheit von sich abzuschütteln. Doch das gelingt ihm immer seltener. Ein Schlaganfall hat ihn vor elf Jahren an den Rollstuhl gefesselt und seit zweieinhalb Jahren wohnt er in einem Altersheim. Durch diese Hilflosigkeit und das Gefühl, anderen Menschen ausgeliefert zu sein, kommen die Erinnerungen in letzter Zeit immer öfter wieder zurück. «Mich schmerzt es immer noch, dass ich damals von zu Hause weggeschickt wurde. Dadurch wurde mir ein Teil meiner Jugendzeit genommen». Erst als 16-jähriger kam er vom Bauern wieder frei und konnte in einer Sägerei eine Tätigkeit als Hilfsarbeiter aufnehmen und später sogar eine Anlehre als Chauffeur absolvieren. Da hatte er aber den Traum von einem glücklichen Leben bereits ausgeträumt.
Billigarbeitskräfte auf Bauernhöfen
So wie Hans B. erging es bis Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts vielen Kindern aus armen Familien in der Schweiz. Sie wurden aus wirtschaftlicher Not weggegeben und dienten als Billigarbeitskräfte vor allem auf Bauernhöfen. «Was diese Menschen damals erlebt haben, ist ein dunkles Kapitel in der Schweizer Geschichte», sagt Ruedi Baumann, abtretender Grüner Nationalrat. Er wirft der bürgerlichen Gesellschaft im 20. Jahrhundert vor, soziale Probleme ignoriert und heruntergespielt zu haben. Das Unrecht, das den betroffenen Menschen dadurch zugefügt wurde, soll nun geschichtlich aufgearbeitet werden. Er hat deshalb im Parlament eine Motion eingereicht, die den Bundesrat auffordert, eine fundierte historische Aufarbeitung der Problematik der Verdingkinder in die Wege zu leiten. «Weil die Fürsorgepolitik in der Schweiz im wesentlichen in die Kompetenz der Gemeinden und Kantone fällt, fehlt nach wie vor eine nationale Studie über die Art und Weise, wie die bürgerliche Gesellschaft gewisse soziale Fragen gelöst hat», begründet er seinen Vorstoss. Die Problematik der Verdingkinder liegt ihm deshalb sehr am Herzen. Bisher seien nur sehr bruchstückhaft unmenschliche Einzelschicksale von Verdingkindern in der Öffentlichkeit bekannt geworden. „Eine fundierte historische Studie ist auch aus zeitlichen Gründen dringend, weil sonst viele Zeitzeugen nicht mehr am Leben sind. Eine solche Studie wäre auch ein erster Schritt zur Aufarbeitung des Unrechts, das zahlreichen Menschen in unserem Land widerfahren ist», hält Ruedi Baumann fest.
Unaufgearbeitete Geschichte
Tatsächlich ist das Thema Verdingkinder ein Stück unaufgearbeitete Geschichte der Schweiz. Zwar gibt es zaghaft umgesetzte Richtlinien in Bezug auf Pflegekinder, deren Vermittlung in Pflegefamilien heute von den Kantonen und Gemeinden gut überwacht wird. Doch der Willkür der Behörden ist mit der gegenwärtigen Gesetzeslage Tür und Tor geöffnet. Die SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr hat deshalb bereits im Juni 2002 mit einem Postulat auf diese Situation hingewiesen: «Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, wie das Pflegekinderwesen in der Schweiz professionalisiert werden könnte, sodass es den heute international anerkannten Qualitätsanforderungen entspricht», verlangte sie. Dabei sollte auch die Schaffung einer eidgenössischen Koordinationsstelle mit verbindlichen Richtlinien und Standards in Betracht gezogen werden. Denn es gibt gegenwärtig keine verantwortliche Stelle für das Pflegekinderwesen. Der Bundesrat zeigte sich zwar bereit, das Postulat entgegenzunehmen, doch die Umsetzung lässt auf sich warten. Für Hans B. ist es unverständlich, dass über das Thema immer noch politisch verhandelt werden muss. «Ich hoffe einfach sehr, dass es niemals mehr Verdingkinder geben wird. Denn was damit zerstört wird, lässt sich nie mehr aufholen», hält er fest.
Im höchsten Mass kriminell
Durch die Verwahrlosung und die mangelhafte Betreuung während ihrer Verdingung wurden viele der ehemaligen Verdingkinder später zu Kriminellen oder fielen in eine Erwerbs- und Freiheitsunfähigkeit. Dies hatte der Schriftsteller und Journalist Carl Albert Loosli bereits in den Zwanzigerjahren des letzten Jahrhunderts öffentlich angeprangert. Doch ohne Erfolg. Loosli, selber Verdingbub und ein grosser Kritiker der bürgerlichen Gesellschaft, recherchierte über Fälle von Kindsmissbrauch und sexueller Misshandlung mit Todesfolge von Verdingkindern und machte diese bekannt. «Das war in höchstem Masse kriminell, was die sogenannten Pflegeeltern damals mit den Verdingkindern machten», schrieb C. A. Loosli in verschiedenen Zeitungsartikeln. Er forderte deshalb die Einsetzung von Inspektoraten, die das Verdingkinderwesen überwachen und abschaffen sollten. Dieser Teil von Looslis Forderungen wurde in der Zwischenzeit erfüllt. Doch die Wunden, die bei den Betroffenen zurückbleiben, sind auch heute, nach so langer Zeit, noch nicht verheilt. Den Verdingkindern wurde nie Wiedergutmachung für entstandene körperliche und seelische Schmerzen angeboten und es wurde ihnen nie Gerechtigkeit zuteil. Hans B. nimmt dies resigniert zur Kenntnis.
Remi Buchschacher
*Name der Redaktion bekannt